Eilverfahren: Urteil zur Klage der AfD

Eilverfahren: Urteil zur Klage der AfD

von C. Greipl / L. Fried / N. Hasselblatt

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Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Schild hängt am Eingang zum Verwaltungsgericht in Köln.

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und muss auf das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens warten.

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