Owen Ansah: Was im Streit um die Dopingkontrolle ungeklärt ist

Was geschah wirklich am 9. Juli?:Warum Owen Ansah um seine Karriere bangen muss

von Johannes Fischer

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Owen Ansah droht eine vierjährige Sperre - und der Verlust seiner EM-Medaillen. Nun muss das Deutsche Sportschiedsgericht klären, was am 9. Juli tatsächlich geschah.

Owen Ansah (Archivfoto)

Dem schnellsten deutschen Sprinter Owen Ansah droht eine Vier-Jahres-Sperre. Die NADA fordert das wegen eines abgelehnten Dopingtests.

11.08.2026 | 3:17 min

Owen Ansah hat in Birmingham den größten Erfolg seiner Karriere gefeiert - nun geht es für den 25-Jährigen um seine sportliche Zukunft. Der Sprinter muss sich gegen eine von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geforderte vierjährige Sperre wehren.

Ansah kann die Entscheidung vor dem Deutschen Sportschiedsgericht überprüfen lassen. Die dafür laufende Frist endet nach Angaben der NADA am 27. August - spätestens danach will die Agentur über den weiteren Stand informieren.

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Im Mittelpunkt steht ein Vorfall vom 9. Juli. Ansah sollte an diesem Tag einer Dopingkontrolle unterzogen werden. Nach Darstellung der NADA kam es jedoch nicht zur Abgabe einer Probe. Die Agentur wertete den Vorgang als Verstoß gegen Artikel 2.3 des Anti-Doping-Codes - also als Weigerung oder Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen.

"Fehler des Kontrollpersonals können entscheidend sein"

Ansah bestreitet dies. Nach seiner Darstellung stand er wegen eines kurzfristig angesetzten Flugs zum Diamond-League-Meeting nach Monaco unter erheblichem Zeitdruck. Zudem sei ihm keine Möglichkeit angeboten worden, die Kontrolle später fortzusetzen. Auch die Frage, ob er ausreichend über die möglichen Konsequenzen seines Gehens informiert wurde, könnte im Verfahren eine Rolle spielen.

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Genau deshalb dürfte der Ablauf des 9. Juli entscheidend werden. "Wir wissen öffentlich noch nicht im Detail, wie die Begegnung abgelaufen ist und ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Test noch durchzuführen", sagt der Pharmakologe und Doping-Experte Prof. Dr. Fritz Sörgel.

Man wird klären müssen, wie viel Zeit Ansah tatsächlich hatte und welche Möglichkeiten es gab. Auch Fehler des Kontrollpersonals können entscheidend sein.

Pharmakologe und Doping-Experte Prof. Dr. Fritz Sörgel

Wann erschien der Kontrolleur? Wie viel Zeit blieb Ansah bis zum Abflug? Was wurde zwischen beiden besprochen? Und hätte die Kontrolle noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können? Diese Fragen dürften im Verfahren eine zentrale Rolle spielen.

Der Unterschied zum Fall Freigang

Dabei kommt auch der Fall Laura Freigang ins Spiel. Die Fußball-Nationalspielerin hatte innerhalb von zwölf Monaten drei Kontrollen an den von ihr angegebenen Aufenthaltsorten verpasst. Nach dem letzten verpassten Kontrollfenster wurde allerdings noch eine Probe genommen, die negativ ausfiel. Ihr Fall fällt unter Artikel 2.4 des Anti-Doping-Codes, die sogenannten Whereabouts-Verstöße.

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Bei Ansah geht es dagegen um Artikel 2.3. Während ein einzelner Whereabouts-Verstoß noch keinen Anti-Doping-Verstoß darstellt, ergeben drei solcher Versäumnisse innerhalb von zwölf Monaten einen solchen. Eine verweigerte Kontrolle wird dagegen grundsätzlich unmittelbar als Anti-Doping-Verstoß gewertet und kann mit vier Jahren Sperre sanktioniert werden.

Dopingkontrollen müssen jederzeit und unvorhergesehen stattfinden können. Die Meldung der Aufenthaltsorte, die sogenannten Whereabouts, dient dazu, dass Athletinnen und Athleten jederzeit auffindbar sind und die Kontrollen sinnvoll geplant werden können.

Grundsätzlich haben alle Athletinnen und Athleten sowie Teams, die einem Kontrollpool zugeteilt sind, quartalsweise Meldungen zu ihren Aufenthaltsorten einzureichen. Das Erfassen und Aktualisieren der Whereabouts wird durch die betroffenen Athleten selbst oder im Fall eines Teamsports durch den Team-Administrator für das gesamte Team erledigt.

Whereabouts müssen viermal jährlich für das nächste Quartal vollständig eingereicht werden. Dafür gelten verbindliche Termine. Kurzfristige Planänderungen oder Zusatzinformationen sind sofort nachzutragen, damit die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben jederzeit gewährleistet ist.


Für den Sprinter könnte deshalb die Frage interessant sein, warum seine Kontrolle nicht ebenfalls fortgesetzt wurde - etwa am Flughafen. Ob die Fälle tatsächlich vergleichbar sind, hängt allerdings vom genauen zeitlichen Ablauf ab.

Was steht für Ansah auf dem Spiel?

Sollte die NADA mit ihrer Bewertung durchkommen, drohen neben der Sperre auch Konsequenzen für Ansahs Ergebnisse. Die Agentur fordert die Annullierung der Wettkampfergebnisse ab dem 9. Juli bis zum Beginn der Sperre beziehungsweise einer vorläufigen Suspendierung. Davon könnten auch seine Gold- und Bronzemedaillen betroffen sein, die er kürzlich in Birmingham gewonnen hat.

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Sörgel sieht die Chancen des Europameisters auf eine mildere Strafe kritisch: "Nach der derzeit bekannten Datenlage erscheinen die Chancen auf eine Sperre von unter vier Jahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS eher gering."

Noch ist nichts entschieden. Das Schiedsgericht muss zunächst klären, was am 9. Juli tatsächlich geschah - und ob die Voraussetzungen für einen Verstoß nach Artikel 2.3 erfüllt waren.

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TV-Kameramann beim Fußballspiel
Über dieses Thema berichtete das ZDF in seinen Übertragungen zur Leichtathletik-EM unter anderem am 15.08.2026 ab 20:15 Uhr.

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