Zuschuss für Kronen, Brücken, Prothesen:Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz - und was nicht?
von Jenna Busanny
Krone, Brücke, Prothese: Der Eigenanteil beim Zahnersatz kann teuer werden. Wann Ihnen welche Zuschüsse der Krankenkasse zustehen und wie Sie Ihre eigenen Kosten senken können.
Wer regelmäßig zur jährlichen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt geht, kann beim Zahnersatz mit erhöhten Zuschüssen der Krankenkasse rechnen. Ein Gerichtsurteil stärkte die Rechte von Kassenpatienten.
04.06.2026 | 0:45 minZahnersatz kann schnell sehr teuer werden. Gesetzlich Versicherte bekommen bei medizinisch notwendigem Zahnersatz einen festen Betrag von ihrer Krankenkasse - abhängig vom Befund.
Zahnersatz: Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt
Die Regelversorgung ist die "Standardlösung" für den Befund. Für Zahnersatz sind feste Leistungen und Beträge festgelegt. Davon zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Prozentsatz als Festzuschuss, erklärt Michaela Gottfried, Pressesprecherin beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Der liegt grundsätzlich bei mindestens 60 Prozent des Regelversorgungsbetrags.
Die Zähne dienen hauptsächlich dazu, Nahrung zu zerkleinern. Welche weiteren Aufgaben haben sie, was schadet ihnen und wie halten wir sie gesund? Fünf Fragen an die Zähne.
23.02.2026 | 5:15 minWichtig: Wer eine gleichartige oder andersartige Versorgung wählt, bekommt auch den Festzuschuss. Doch alles, was über die Regelversorgung hinausgeht - wie zum Beispiel andere Materialien - müssen Versicherte privat zahlen.
Wer sich für eine andersartige Versorgung entscheidet, muss durch den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Mehrwert und die Mehrkosten aufgeklärt werden. Darauf weist der GKV-Spitzenverband hin - die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Auch hier sollte der private Behandlungsvertrag erst geprüft und nach einer Bedenkzeit unterschrieben werden.
Alternative Behandlungen zu Regelversorgung
Die Regelversorgung ist enthalten, dazu kommen Zusatzleistungen, zum Beispiel für höherwertige Ausführungen. Die Kasse zahlt nur den Festzuschuss für die Regelversorgung.
Es wird eine gänzlich andere Versorgungsform gewählt als die, die für den Befund bei der Regelversorgung hinterlegt ist. Auch dann zahlt die Kasse den geltenden Festzuschuss für die Regelversorgung.
Wenn das Zahnfleisch plötzlich blutet, steckt oft mehr dahinter. Eine unbehandelte Entzündung kann das Zahnbett schädigen und zu Parodontitis führen. Umso wichtiger ist regelmäßige Vorsorge.
12.05.2026 | 4:59 minRegelmäßige Kontrolle erhöht den Zuschuss
Der Festzuschuss beträgt in der Regel 60 Prozent. Laut vdek-Sprecherin Gottfried steige der Zuschuss, wenn Versicherte nachweisen können, dass sie sich einmal pro Jahr zahnärztlich untersuchen lassen. Bei einer Dokumentation über die letzten fünf Jahre werden 70 Prozent übernommen, bei zehn Jahren Nachweis 75 Prozent. Je nach Alter, zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen, gelten abweichende Vorsorgeintervalle.
In einem sogenannten Härtefall können auch die gesamten Kosten von der Krankenkasse getragen werden.
Michaela Gottfried, Pressesprecherin beim Verband der Ersatzkassen (vdek)
Das gilt zumindest bei der Regelversorgung. Versicherte können aktiv werden und bei ihrer Kasse prüfen lassen, ob ein Härtefall vorliegt.
- 50 Prozent statt 60 Prozent (ohne Bonusheft)
- 60 Prozent statt 70 Prozent (Bonusheft fünf Jahre)
- 65 Prozent statt 75 Prozent (Bonusheft zehn Jahre)
Aber: Die Härtefallregelung soll auch in Zukunft bestehen bleiben.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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20.03.2025 | 4:51 minBonusheft beim Zahnarzt: So sichern Sie sich bis zu 75 Prozent Zuschuss
Der Nachweis regelmäßiger Zahnarztkontrolle erfolgt beispielsweise über das Bonusheft, Einträge in der elektronischen Patientenakte (ePA) oder Abrechnungsdaten. Eine fehlende Vorsorge im Corona-Jahr 2020 wird laut GKV-Spitzenverband nicht negativ gewertet und gilt pauschal als erfüllt.
Darüber hinaus gibt es Ausnahmefälle: Am 28.05.2026 entschied das Bundessozialgericht, dass ein Festzuschuss von 75 Prozent unter bestimmten Bedingungen trotz Lücke möglich ist, wenn ein nicht vorhersehbarer Grund die Untersuchung bis Jahresende verhindert. Im Fall der Klägerin war es eine Corona-Infektion.
Grundsätzlich gilt aber: Einen versäumten Termin kann man nicht nachholen. Fehlt nur der Stempel, obwohl die Vorsorge stattgefunden hat, kann die Praxis den Eintrag nachholen, so Michaela Gottfried. "Versicherte können sich auch an ihre Krankenkasse wenden - die kann anhand der Abrechnungsdaten prüfen, ob die Untersuchung bereits im System hinterlegt ist."
Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil bei den Mehrkosten senken - bei Materialien oder Versorgungen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Doch Vorsicht: Die volle Leistung gibt es erst nach einer Wartezeit von meist acht Monaten. Zähne, die bereits behandlungsbedürftig sind, werden oft nicht versichert. Prüfen Sie vor Abschluss Wartezeiten, Leistungsstaffeln und Erstattungsgrenzen sowie, ob bereits angeratener Zahnersatz ausgeschlossen ist. Lassen Sie sich den voraussichtlichen Eigenanteil aus dem Heil- und Kostenplan nennen - das hilft beim Vergleich.
Die Krankenkasse bezuschusst nicht jeden Zahnersatz
"Bei Kronen, Brücken und Prothesen oder bei Reparaturen von Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss zur Regelversorgung", so der GKV-Spitzenverband. Implantologische Leistungen dürfen grundsätzlich nicht bezuschusst werden - aber auch hier kann es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben. Die Kasse entscheidet dann im Einzelfall.
Chance oder Risiko? Wir zeigen, warum es PKV und GKV gibt, wie das duale Gesundheitssystem funktioniert und was Krankenversicherungen bieten, von Grundversorgung bis zu individuellen Leistungen.
20.02.2026 | 16:53 minWichtig ist, dass die Behandlung erst beginnt, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan der behandelnden Praxis genehmigt hat. Damit erfahren Versicherte vorab den Festzuschuss und kennen den eigenen Anteil. Der GKV-Spitzenverband rät Versicherten, sich von ihrer Krankenkasse beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.
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