Zahn-Ersatz: Was die Kranken-Kasse zahlt

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Zahn-Ersatz: Was die Kranken-Kasse zahlt

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Ein Zahnarzt-Bonusheft, eine Zahnarztrechnung und eine blau weiße Handzahnbürste

Quelle: Zoonar

Zahn-Ersatz wie Kronen oder Brücken kann teuer sein.

Wer gesetzlich versichert ist, bekommt einen festen Betrag von der Kranken-Kasse.

Was die Kranken-Kasse zahlt

Für eine "Standardlösung" (Regel-Versorgung) zahlt die gesetzliche Kranken-Versicherung mindestens 60 Prozent.

Das sagt Michaela Gottfried vom Verband der Ersatz-Kassen (vdek).

Wählt man eine andere Behandlung, bekommt man trotzdem diesen festen Betrag.

Man muss alles selbst bezahlen, was über die Regel-Versorgung hinausgeht.

Der Zahn-Arzt muss über bessere, aber teurere Behandlungen aufklären.

Man sollte den Vertrag prüfen, bevor man unterschreibt.

  • Gleichartige Versorgung: Regel-Versorgung mit zusätzlichen Leistungen. Die Kasse zahlt nur den festen Betrag der Regel-Versorgung.
  • Andersartige Versorgung: Eine ganz andere Behandlung. Die Kasse zahlt auch hier nur den festen Betrag der Regel-Versorgung.

Wenn man regelmäßig zur Kontrolle geht, erhöht sich der Zuschuss

Normalerweise zahlt die Kasse 60 Prozent.

Der Zuschuss wird höher, wenn man jedes Jahr zum Zahn-Arzt geht.

Nach fünf Jahren sind es 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent.

Für Kinder und Jugendliche gelten andere Regeln.

In besonderen Fällen kann die Kranken-Kasse alle Kosten der Regel-Versorgung übernehmen.

Man kann dies bei der Kasse prüfen lassen.

  • Private Zusatz-Versicherung:

Eine Zahn-Zusatz-Versicherung kann helfen, wenn man mehr bezahlen muss.

Oft bekommt man das Geld aber erst nach acht Monaten.

Versicherungen versichern Zähne oft nicht, wenn sie schon kaputt sind.

Man sollte Warte-Zeiten und die Höhe der Erstattung genau prüfen.

Der Zahn-Arzt kann sagen, wie viel man selbst zahlen muss.

Bonus-Heft: So bekommen Sie bis zu 75 Prozent Zuschuss

Regelmäßige Zahn-Arzt-Besuche kann man mit einem Bonus-Heft nachweisen.

Auch Einträge in der elektronischen Patienten-Akte oder Nachweise über Abrechnungen sind erlaubt.

Ein verpasster Termin im Corona-Jahr 2020 zählt trotzdem als erfüllt.

Ein Gericht hat entschieden:

Man kann auch bei einem verpassten Termin 75 Prozent Zuschuss bekommen.

Das gilt, wenn ein nicht vorhersehbarer Grund die Untersuchung bis Jahresende verhindert.

Normalerweise kann man einen verpassten Termin nicht nachholen.

Fehlt ein Stempel, kann die Praxis das nachholen.

Die Kranken-Kasse kann auch prüfen, ob der Besuch im System ist.

Die Kranken-Kasse zahlt nicht jeden Zahn-Ersatz

Bei Folgendem zahlt die Kasse den festen Betrag:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Reparaturen

Die Kasse bezuschusst Implantate normalerweise nicht.

Es kann aber Ausnahmen geben.

Die Kasse entscheidet dann im Einzelfall.

Die Behandlung darf erst beginnen, wenn die Kranken-Kasse zugestimmt hat.

Die Kasse sagt einem vorher, wie viel sie zahlt.

Sie sagt einem auch, wie viel man selbst zahlen muss.

Der GKV-Spitzenverband, also die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, rät:

Lassen Sie sich von Ihrer Kranken-Kasse beraten.

Man kann auch eine zweite Meinung von einem anderen Zahn-Arzt einholen.

"Dieser Text ist eine Übersetzung durch eine KI. Der Originaltext lautet "Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz - und was nicht?" und ist von Jenna Busanny."