Rechte von Kunden im Einzelhandel:Was beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken gilt
von Sven Scheffler
Weihnachtsgeschenke umtauschen ist gar nicht so einfach. Im Laden oder beim Online-Kauf gelten dafür unterschiedliche Regeln. Welche Rechte Sie haben und was zu beachten ist.
Wenn Geschenke nicht passen oder den Geschmack verfehlen, ist das kein Drama: Viele Artikel lassen sich umtauschen. Welche Rechte gelten und wann Händler kulant sein müssen.
29.12.2025 | 2:27 minManche Weihnachtsgeschenke passen oder gefallen nicht - da wäre ein Umtausch nach den Feiertagen am einfachsten. Doch nicht immer ist die Rückgabe möglich. Jurist Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Sie zum Umtausch wissen müssen.
Umtausch im Laden: Wann Händler Geschenke zurücknehmen müssen
Ein grundsätzliches Recht auf Rückgabe von Geschenken gebe es nicht, betont Hagge. Besonders Ware, die im sogenannten stationären Handel gekauft wurde, müsse nicht gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgenommen werden.
So etwas wie ein allgemeines Umtauschrecht gibt es nicht.
Markus Hagge, Jurist, Verbraucherzentrale Niedersachsen
Hagge weiß aber aus Erfahrung: "Manchmal zeigen sich die Händler dennoch kulant, gerade in und nach der Weihnachtszeit." Daher sei es wichtig, den Kassenbon aufzuheben, weil es ohne Bon selbst beim kulantesten Händler schwierig werden dürfte.
Die deutschen Einzelhändler ziehen eine durchwachsene Bilanz des diesjährigen Weihnachtsgeschäfts. Die Branche hofft auf einen starken Endspurt.
23.12.2025 | 1:27 minFehlt der Bon, kann auch ein Kontoauszug als Beweis dienen. Die Entscheidung, ob bei der Rückgabe der Kaufpreis erstattet wird oder es einen Wertgutschein gibt, ist in solchen Fällen Sache des Händlers. "Damit man auf die Rückzahlung des Kaufpreises hoffen kann, sollte die Ware in einem einwandfreien Zustand sein", sagt Hagge.
Online-Kauf von Geschenken - das gilt beim Widerrufsrecht
Wer die Weihnachtsgeschenke hingegen online kauft, kann sich bei einer Rückgabe auf ein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht berufen. Prinzipiell bestehe das für den Zeitraum von zwei Wochen. "Deshalb kann es ratsam sein, den Kauf so zu planen, dass man nach Weihnachten noch eine Chance hat, den Kauf zu widerrufen", erklärt Hagge. Die jeweilige Ware nur zurückzuschicken reiche nicht aus, der Widerruf müsse explizit erklärt werden, so Hagge.
Wir empfehlen immer noch das Einwurf-Einschreiben als den sichersten Weg einen Widerruf gegenüber dem Verkäufer zu erklären.
Markus Hagge, Experte für Verbraucherrecht, Verbraucherzentrale Niedersachsen
In Deutschland werden in diesem Jahr voraussichtlich 550 Millionen online bestellte Produkte zurückgeschickt - ein neuer Rekord. Besonders oft betroffen ist Kleidung.
27.11.2025 | 0:18 minOft stellen Online-Marktplätze und -Shops dementsprechende Formulare online zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, finden sich unter anderem auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen Musterbriefe für den Widerruf.
Sonderregelungen beim Widerrufsrecht
Es gibt allerdings Waren, für die kein Widerrufsrecht besteht. Dazu gehören beispielsweise individuell angefertigte Produkte wie gravierter Schmuck oder Hygieneprodukte, deren Versiegelung schon aufgebrochen wurde.
Auch bei den beliebten Geschenk-Gutscheinen verhält es sich wie bei anderen Produkten: Wer einen Gutschein vor Ort kauft, ist bei einer Rückgabe auf die Kulanz des Gutscheinausstellers angewiesen. Wer diesen online erworben hat, hat ein 14 Tage geltendes Widerrufsrecht.
Bei online gekauften Waren besteht eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Frist kann sich verlängern, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Dann kann der Widerruf bis zu einem Jahr und 14 Tagen später erfolgen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung findet sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch - dort sind zum Beispiel auch Muster vorgegeben, die für den Widerruf verwendet werden müssen. Wer sich nicht sicher ist, ob er richtig belehrt wurde, kann sich auch zur kostenfreien Beratung an die Verbraucherzentralen wenden.
Im Rahmen einer Wohltätigkeitsaktion der Notunterkunft Strassenfeger e. V. packten in Berlin Stars wie "Bergdoktor"-Darstellerin Ronja Forcher etwa 500 Geschenktüten für obdachlose Menschen.
27.11.2025 | 0:35 minDefektes Geschenk: Diese Gewährleistung gilt
Ist ein Geschenk beschädigt oder funktioniert gar nicht mehr, können Käufer oder Käuferinnen im Rahmen der Gewährleistungsrechte fordern, dass das Produkt repariert oder ein neues Produkt geliefert wird. "Als Verbraucher haben Sie die Wahl: Sollten entweder Reparatur oder Austausch jeweils zwei Mal fehlschlagen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld wiederbekommen", sagt Hagge. Auch hier sollte alles nachweisbar sein, betont Hagge. Vor allem die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen.
Wir erleben immer wieder, dass Verkäufer gerne Gewährleistungsansprüche abwenden wollen, indem sie einfach pauschal auf eine Garantie des Herstellers verweisen.
Markus Hagge, Jurist, Verbraucherzentrale Niedersachsen
Für neue Waren gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Innerhalb dieser Frist können Kunden und Kundinnen bei Mängeln Nacherfüllung verlangen - also entweder Reparatur oder Ersatz. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware im Laden oder bei Lieferung.
Die Garantie hingegen kann vom Hersteller und/oder Händler freiwillig gewährt werden und sichert bestimmte Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit eines Produktes für einen bestimmten Zeitraum zu.
Preise im Online-Handel schwanken stark bei Mode, Haushaltswaren oder Technik. Preisalarm-Apps sollen helfen: Sie beobachten Produkte und schlagen Alarm, sobald der Wunschpreis erreicht ist.
21.11.2025 | 3:56 minGeschenke spenden statt Umtauschen
Wer statt Stress mit dem Umtausch auch nach den Feiertagen den Weihnachtsgedanken des Gebens umsetzen will, kann ungewollte Geschenke auch spenden. Wohltätigkeitsorganisationen wie etwa die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Rote Kreuz nehmen gut erhaltene Geschenke gerne an.
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