Wohin mit dem Auto während des Urlaubs?:Parken am Flughafen: Unterschiede bei Preis und Haftung
von Karsten Uwe Witt
Parkhaus, Shuttle- und Valet-Service: Wer das Auto am Flughafen abstellt, hat verschiedene Optionen. Wie sich Kosten und Haftung unterscheiden und was bei Schäden am Fahrzeug gilt.
Parkservices am Flughafen versprechen eine sichere Verwahrung des Autos während des Urlaubs. Rechtsanwalt Kay Rodegra erklärt, was hier rechtlich zu beachten ist und welche Probleme entstehen können.
18.08.2026 | 6:15 minVor dem Abflug steht für viele Urlauber erst einmal eine längere Anreise zum Flughafen. Nicht immer ist die Bahn dabei eine passende Option. Wer mit dem PKW zum Abflugort fährt, steht dann vor der Frage: Wohin mit dem Wagen während der Reise?
Parkhaus, Shuttle oder Valet-Service im Vergleich
An den meisten Flughäfen gibt es Parkhäuser für Langzeitparker, die zu Fuß vom Terminal erreichbar sind. Das ist komfortabel aber teuer. In Frankfurt oder Düsseldorf werden in diesen Parkhäusern pro Woche ohne Vorausbuchung schnell 150 Euro oder mehr fällig, je nach Jahreszeit und Auslastung.
Gerade in den Sommerferien verschärft sich die Situation für zahlreiche Anwohner um den Nürnberger Flughafen: Urlauber belegen die Parkplätze im Wohngebiet, um Parkgebühren zu sparen.
19.08.2026 | 5:14 minAlternativ gibt es Parkdienste, die den Wagen entgegennehmen, und abseits des Flughafengeländes abstellen. Sogenannte Valet-Services nehmen den Wagen in unmittelbarer Nähe des Terminals an und geben ihn auch dort wieder zurück. Die Kosten hierfür beginnen bei etwa 60 Euro wöchentlich.
Bei einer dritten Variante bringt der Urlauber den Wagen direkt auf das Gelände eines Dienstleisters und wird mit einem Shuttlebus zum Flughafen und wieder zurück gefahren. Hier beginnt die Preisspanne mitunter schon bei 37 Euro pro Woche.
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07.08.2026 | 7:53 minWer haftet im Schadensfall?
Beim Parken im Parkhaus schließt der Urlauber einen Mietvertrag. Der Betreiber stellt dabei lediglich den Stellplatz zur Verfügung. Wenn der Wagen dort beschädigt wird, haftet der Betreiber nicht.
Anders ist es bei Park-Services. "Man schließt hier einen Verwahrungsvertrag", erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra. "Der Anbieter muss gut mit dem Auto umgehen." Bei Schäden, die dann in der Obhut des Anbieters entstanden sind, haftet in den meisten Fällen die Firma.
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Vom Kunden auf dem Gelände des Parkservice selbst verursachte Schäden
- Schäden, die offensichtlich schon vor Abgabe des Wagens bestanden
Autoschaden nach dem Parkservice sofort dokumentieren
Ist der Wagen bei Abholung oder Übergabe beschädigt, sind Gegenstände aus dem Inneren verschwunden, oder ist der Tachostand plötzlich sehr viel höher als bei der Abgabe, rät Jurist Rodegra: "Sofort eine Schadensanzeige bei der Firma machen! Nicht erst nach Hause fahren." Es sollte gleich vor Ort, das heißt bei der Rückgabe des Fahrzeugs, schriftlich dokumentiert werden, dass dieser Schaden entstanden ist.
Wer mit dem Auto zum Flughafen fährt, kann dieses kostengünstig von sogenannten "Park and Fly"-Anbietern während des Urlaubs parken lassen. Doch was passiert, wenn der Wagen beschädigt zurückgegeben wird?
18.08.2026 | 2:32 minVertragsdetails bei Parkdiensten und Langzeitparkplätzen prüfen
Wo und wie ein PKW verwahrt werden muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Hier ist der Vertragstext entscheidend. Wenn der Anbieter zusagt, dass der Wagen auf einem abgesperrten und kameraüberwachten Gelände abgestellt wird, dann kann er dafür auch in die Pflicht genommen werden. Doch gerade besonders günstige Anbieter bleiben in diesem Punkt oft vage, und parken die Autos unter Umständen irgendwo im öffentlichen Raum.
Gleiches gilt für die Entfernung vom Flughafen insbesondere bei Valet-Services. Diese Entfernung sollte vertraglich festgelegt sein. Nur dann kann der Anbieter bei massiv erhöhtem Kilometerstand bei der Rückgabe in Haftung genommen werden. "Das Auto darf nicht vertragswidrig und unbefugt von den Parkplatzbetreibern genutzt werden", erklärt Rodegra. "Das ist eine Straftat."
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06.07.2026 | 5:58 minFahrzeug vor der Übergabe fotografieren
Um einen Schaden geltend zu machen, sollte der Zustand des PKW vor der Abgabe dokumentiert werden. Das beinhaltet Fotos vom Äußeren und Inneren des Wagens, aber auch Aufnahmen von Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden. Auch Tachostand und Tankanzeige sollten fotografiert werden. Das alles sollte obendrein schriftlich vom Parkservice bestätigt werden. Viele Anbieter halten Formulare bereit, in denen diese Angaben festgehalten werden. Rodegra räumt ein, dass das einen gewissen Aufwand mit sich bringe, "es schafft aber Rechtssicherheit im Schadensfall".
Wie man seriöse Parkservices findet
Google und andere Suchmaschinen helfen bei der Suche nach Bewertungen. Wichtig dabei: Nicht nur auf die direkten Seiten der Anbieter klicken, denn dort können die Bewertungen fingiert sein. Lieber auch im Bekanntenkreis herumfragen, ob es dort Erfahrungen gibt. Reiserechtsexperte Kay Rodegra rät dazu: "Nicht auf das erste Angebot eingehen, weil es günstig erscheint und man vermeintlich ein paar Euro sparen kann."
Karsten Uwe Witt ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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