Versicherungen und Schadensnachweis:Bankschließfach, Tresor und Co.: Wer haftet bei Diebstahl?
von Cornelia Petereit
Geld, Schmuck und Erbstücke gelten im Bankschließfach als geschützt. Doch wie sicher sind sie da wirklich? Wer bei Diebstahl zahlt und wann die Hausratversicherung greifen könnte.
Rechtsanwalt Michael Plassmann wirft einen Blick auf den Einbruch in Gelsenkirchen und beantwortet Fragen zu Rechten und Dokumentationspflichten bei Schließfacheinbrüchen.
07.01.2026 | 5:17 minEnde Dezember wurden etwa 95 Prozent der Schließfächer einer Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen aufgebrochen. Betroffene Bankkunden bangen um Wertsachen und Erspartes. Rechtsanwalt Michael Plassmann erklärt, welche Ansprüche die Geschädigten haben.
Wer für den Inhalt von Bankschließfächern haftet
Kreditinstitute und ihre Kunden schließen für Schließfächer einen Mietvertrag ab. Einheitliche Vertragsbedingungen gibt es dafür in Deutschland nicht.
Bei einem Bankraub in Gelsenkirchen haben Täter über 3.000 Kunden-Schließfächer geplündert und konnten dabei wohl über 100 Millionen Euro erbeuten. Nach den drei Tätern wird weiterhin gesucht.
05.01.2026 | 1:25 minDie Vermieter seien zu einer ordnungsgemäßen Verwahrung verpflichtet, so Rechtsanwalt Plassmann. Dazu gehöre es, den Schließfachraum gegen unbefugten Zugriff zu sichern und nach anerkanntem Stand der Technik zu schützen. Dies könne etwa durch Körperschall- oder Bewegungsmelder, Kontrollgänge, Videoaufnahmen oder verdeckte Überwachungsmethoden geschehen.
Kommen Vermieter dieser Pflicht nachweislich nicht nach, müssen sie unter Umständen für den gesamten Inhalt des Schließfachs haften.
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09.10.2025 | 2:39 minWelche Inhalte in Schließfächern versichert sind
Plassmann weist darauf hin, dass nicht jeder Schließfachinhalt automatisch versichert ist. Viele Kreditinstitute begrenzen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für den Inhalt eines Schließfachs - häufig auf einen Wert von 10.000 Euro bis zu 50.000 Euro.
Wer höhere Summen absichern möchte, muss oft eine zusätzliche Schließfachversicherung abschließen.
Michael Plassmann, Rechtsanwalt
Nicht immer erlauben die Vertragsbedingungen, Bargeld im Schließfach zu lagern. Grundsätzlich verboten sei es jedoch nicht, betont Plassmann.
Vor- und Nachteile von Bargeld: Was für und was gegen Münzen und Scheine spricht.
23.08.2024 | 1:26 minWie Wertsachen im Bankschließfach versichert sind
Ob und bis zu welcher Höhe der Inhalt eines Schließfachs versichert ist - und in welchen Fällen der Versicherungsschutz greift - sollte im Mietvertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank festgehalten sein.
Schließfachmieter müssen sicherstellen, ob und in welcher Höhe Bargeld mitversichert ist.
David Riechmann, Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Versicherungsunternehmen bieten häufig spezielle Policen für Schließfächer an. Darin sollte eindeutig festgehalten sein, welche Gegenstände in welchem Umfang versichert sind und welche Sicherungsmaßnahmen der Versicherungsnehmende erfüllen muss. Zudem ist bei den Banken häufig eine höhere Absicherung gegen Aufpreis möglich.
"Auch über eine bestehende Hausratversicherung kann der Inhalt eines Schließfachs abgesichert sein", ergänzt Rechtsanwalt David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Absicherung läuft entweder über die sogenannte Außenversicherung für vorübergehend ausgelagerte Wertgegenstände (in bestimmter Höhe) oder aber über einen Zusatzbaustein für Schließfächer außerhalb der Wohnung.
Die Hausratversicherung umfasst Wertgegenstände im Haus, allerdings bestehen hier Wertgrenzen. Sofern Schmuck, Geld oder andere Wertgegenstände in einem Tresor im Haus gelagert werden, gelten hierfür höhere Wertgrenzen. Bargeld außerhalb eines Safes ist meist nur zwischen 1.000 und 3.000 Euro versichert.
Über die sogenannte Außenversicherung ist "vorübergehend eingelagerter" Hausrat mitversichert. Meist zählen Schmuck und andere Wertgegenstände dazu, aber auch Bargeld. In den AGB der Versicherung sollte die Dauer definiert sein. Auch Art und Wertgrenze der Gegenstände ist geregelt.
Vorsicht gilt bei Unterversicherung, denn dann erstattet die Hausratversicherung im schlimmsten Fall nur anteilig den Schaden und zwar im prozentualen Verhältnis der tatsächlichen Werte zur Unterversicherung, sofern kein Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbart ist. Nach größeren Anschaffungen von Wertgegenständen empfiehlt es sich daher, die Deckungssumme zu aktualisieren.
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05.05.2025 | 4:00 minSo gelingt der Nachweis im Schadensfall
Plassmann arbeitet schon seit Jahren Schließfacheinbrüche auf. Aus seiner Erfahrung weiß er, dass Banken in der Regel keine Kenntnis über den Inhalt der Schließfächer haben. "Die meisten Kunden wünschen Diskretion", sagt der Rechtsanwalt.
Um im Schadensfall abgesichert zu sein, rät Plassmann, den Inhalt von vorneherein zu dokumentieren - zum Beispiel über Quittungen, Fotos und Inventarlisten der Wertgegenstände im Schließfach, die idealerweise nach jedem Besuch aktualisiert werden. Im Falle eines Einbruchs könnten Betroffene so auch Ansprüche geltend machen. Dokumentationen und andere Nachweise sollten nicht zusammen mit den Wertgegenständen aufbewahrt werden.
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01.12.2025 | 4:20 minVerbraucherschützer Riechmann empfiehlt außerdem, den Inhalt des Schließfachs durch Zeugen bestätigen zu lassen. Kommt es zu einem Einbruch, sollten Betroffene umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist bei vielen Versicherungen ohnehin Voraussetzung, um den Schaden melden zu können.
Wertsachen schützen - was wirklich sicher ist
Wertsachen, Schmuck oder Bargeld sollten grundsätzlich nicht in losen Verstecken aufbewahrt werden, empfiehlt Riechmann. "Fest verankerte und zertifizierte Tresore im Haus können den Schutz deutlich erhöhen", ergänzt der Verbraucherschützer.
In welcher Höhe Bargeld im Tresor versichert ist, sollte mit dem Versicherungsunternehmen individuell abgesprochen werden. Guthaben auf Konten sind hingegen durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
Cornelia Petereit ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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