Autos spontan leihen:Kostenfallen beim Carsharing vermeiden
von Thilo Hopert
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Mit Carsharing können Fahrzeuge flexibel und kurzzeitig gemietet werden. Was im Schadensfall passiert, wo sich Gebühren verstecken und weitere Tipps für eine sorgenfreie Fahrt.
Das Konzept des Carsharings ist praktisch - doch es gibt einige Dinge, die Sie dabei beachten sollten.
Quelle: dpa
Über Carsharing-Apps lassen sich Autos bequem reservieren und fahren. Vor allem in Großstädten ist das Konzept eine praktische und kostengünstige Alternative zum eigenen Auto - vorausgesetzt es kommen keine unerwarteten Kosten hinzu.
Worauf Sie etwa beim Parken von Carsharing-Autos achten sollten, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, und welche Eigenbeteiligung im Schadensfall auf Sie zukommt.
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Hier können unnötige Kosten anfallen
"Typische Kostenfallen sind überzogene Mietzeiten oder zusätzliche Kilometer, die über das ursprünglich gebuchte Kontingent hinausgehen", sagt Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies betrifft vor allem stationsgebundene Anbieter. Außerdem gilt:
Für anfallende Parktickets oder das Abschleppen des Autos muss der Nutzer oder die Nutzerin aufkommen.
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Joshua Jahn, Verbraucherzentrale Brandenburg
Vor allem bei Anbietern mit Free-Floating-Modell sollte man daher darauf achten, die Autos nicht im Halte- oder Parkverbot abzustellen.
Carsharing-Modelle im Überblick
Beim Free-Floating-Modell können die Autos innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes an öffentlich zulässigen Stellplätzen abgestellt werden. Parkhäuser und private Grundstücke seien meist ausgeschlossen, ergänzt Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Abrechnung erfolgt dabei meist minuten- oder kilometergenau. Das Modell eignet sich vor allem für Kurzstrecken in der Stadt.
Fahrzeuge müssen an derselben Station abgeholt und zurückgegeben werden. Die Autos werden im Voraus auf Stunden- oder Tagesbasis gebucht, hinzu kommt meist eine Kilometerpauschale. Das Modell eignet sich vor allem für längere Fahrten, Ausflüge oder größere Besorgungen, bei denen viel Parkzeit anfällt.
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Vorsicht bei Fahrten ins Ausland und zu Flughäfen
Auch wer das Auto zwischenzeitlich ins Ausland fahren möchte, sollte unbedingt vorab prüfen, ob und zu welchen Bedingungen dies möglich ist. "Sonst kann es zu teuren Überraschungen kommen", weiß Joshua Jahn.
Besondere Regelungen gelten darüber hinaus für Flughäfen. Dort ist für das Abstellen oder Abholen eines Autos eine extra Gebühr fällig. Diese liegt je nach Stadt und Anbieter zwischen fünf und 20 Euro. Zudem gibt es teils speziell ausgewiesene Parkzonen für Carsharing-Anbieter.
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Schäden melden
Egal ob selbst oder von anderen verursacht: Beim Autofahren können immer Schäden entstehen. Verbraucherschützer Jahn rät dazu, vor Fahrtantritt grundsätzlich alle Schäden am Auto zu melden. So läuft man nicht Gefahr, dass Schäden anderer einem selbst angelastet werden.
Fotos und Videos zur Absicherung aufnehmen
Zudem könne es eine praktische Hilfe sein, vor Fahrtantritt und nach Fahrtende Fotos oder ein Video des Fahrzeugs anzufertigen, sagt Jahn. Bei manchen Anbietern ist das sogar Pflicht. So haben Nutzer Bildmaterial in der Hinterhand, sollte es später zu Streitigkeiten über vorhandene Schäden kommen.
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Was passiert im Schadensfall?
Grundsätzlich gilt: Kunden haften nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben, und dieses Verschulden müsse ihnen der Anbieter nachweisen, so Jahn. Hat man einen Schaden verursacht, richtet sich die Höhe der möglichen Kosten nach dem gewählten Versicherungsschutz.
Carsharing-Anbieter bieten meist eine höhere Selbstbeteiligung als klassische Mietwagenfirmen an.
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Joshua Jahn, Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Kosten variieren zudem nach Fahrzeugklasse und liegen zwischen 500 und 1.750 Euro. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren, die je nach Anbieter zwischen 50 und 130 Euro liegen.
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Selbstbeteiligung reduzieren
Bei vielen Anbietern kann die Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis reduziert oder ganz ausgeschlossen werden. "Wer häufig Carsharing nutzt, kann über den Abschluss einer separaten Zusatzversicherung nachdenken", sagt Jahn.
Bei allen Policen sollten jedoch Bedingungen und Kosten genau abgewogen sowie festgelegt werden, wie hoch das eigene Risiko und die eigene Selbstbeteiligung sein soll.
Um ein Carsharing-Auto zu nutzen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Manche Anbieter setzen jedoch ein höheres Alter für die generelle Nutzung oder die Nutzung bestimmter Modelle voraus. Bei einigen Anbietern müsse der Führerschein zudem bereits ein oder zwei Jahre alt sein, sagt Verbraucherschützer Joshua Jahn. Teilweise wird für Fahranfänger im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung eine zusätzliche "Rookie-Gebühr" erhoben, auch die Selbstbeteiligung kann höher ausfallen. Zudem gelten auch bei Carsharing alle gesetzlichen Regelungen der Probezeit, wie etwa das strikte Alkoholverbot.
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AGB prüfen
Ein weiterer Tipp des Verbraucherschützers: "Auch wenn es Zeit kostet, sollten Nutzerinnen und Nutzer vor der Unterschrift immer die AGB lesen und genau prüfen." Vereinzelt gebe es aus Sicht der Verbraucherzentrale problematische Vertragsklauseln, die zu unerwarteten Mehrkosten führen können.
Jahn nennt beispielsweise zusätzliche Gebühren für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Basis interner GPS-Daten ohne behördliche Messung.
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von Jenna Busanny
mit Video
Quelle: dpa
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