"Sächsische Separatisten" vor Gericht: Prozessauftakt in Dresden

Acht Männer angeklagt:"Sächsische Separatisten" in Dresden vor Gericht

Christoph Schneider

von Christoph Schneider

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Eine kleine Gruppe wollte für einen Tag X vorbereitet sein, Sachsen erobern und einen eigenen Staat errichten – Acht Männer stehen in Dresden nun vor Gericht.

Prozessbeginn gegen mutmaßliche Mitglieder einer Neonazi-Gruppe

In Dresden stehen acht Männer wegen Terrorverdachts vor Gericht. Sie sollen einer militanten Neonazi-Gruppe angehören, der ein "hochverräterisches Unternehmen" vorgeworfen wird.

23.01.2026 | 2:36 min

Am Vormittag startete unter großen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe "Sächsische Separatisten".

Die Anklageverlesung erfolgte erst um 14 Uhr, nachdem ein Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit wegen der teils jungen Angeklagten abgelehnt wurde.  

Drei Angeklagte früher bei AfD aktiv

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft bestand die Gruppe, die sich Anfang 2020 gegründet hatte, aus 15 bis 20 Personen. Im November 2024 wurde die Gruppe bei einer Razzia zerschlagen. Die acht Angeklagten wurden dabei festgenommen und sitzen bis heute in Untersuchungshaft.

Drei von ihnen waren früher lokalpolitisch bei der AfD tätig. Als die Vorwürfe bekannt wurden, leitete die AfD Ausschlussverfahren ein.

Richter im Oberlandesgericht Dresden

Heute beginnt der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten". Ihnen wird unter anderem die Vorbereitung einer hochverräterischen Straftat vorgeworfen.

23.01.2026 | 1:39 min

Schwere Vorwürfe gegen "Sächsische Separatisten"

Die Anklagevorwürfe der Bundesanwaltschaft sind gravierend. Allen wird vorgeworfen, sich als Mitglieder in einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben. Den Angeklagten Jörg S. sehen die Ankläger als Kopf der Gruppe - er muss sich wegen Rädelsführerschaft verantworten.

Außerdem sind alle Angeklagten wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt.

Polizisten bringen die bei der Razzia gegen mutmaßliche Rechtsextreme Festgenommenen zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, der über die Untersuchungshaft entscheidet.

Am Dresdner Oberlandesgericht stehen acht mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" vor Gericht.

23.01.2026 | 0:25 min

Verhältnismäßig junge Gruppenmitglieder

Drei der Angeklagten sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende gehandelt haben, zwei als Heranwachsende. Eine vom Alter her junge Gruppe. Nicht ungewöhnlich, sagt der Extremismusexperte bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann:

Insgesamt können wir in der Extremismusforschung erkennen, dass sowohl im Rechtsextremismus als auch bei islamistischen Gruppierungen die Täter immer jünger werden.

Felix Neumann, Extremismusforscher

Dies spiegele auch die Entwicklung mit den "Sächsischen Separatisten" wider, und das zeige sich auch global. "Früher war es eine Ausnahme, wenn potenzielle Täter minderjährig waren, heute ist es eher die Mehrheit der Taten."

AfD-Politiker unter Festgenommenen
:Wer sind die "Sächsischen Separatisten"?

Sie sollen sich vorbereitet haben, um beim Zusammenbruch Deutschlands Gebiete zu erobern: Acht mutmaßliche "Sächsische Separatisten" wurden festgenommen - darunter drei AfD-Männer.
Polizisten während einer Razzia gegen mutmaßliche Rechtsextreme im Dresdner Stadtteil Cotta, aufgenommen am 05.11.2024
FAQ

Auch versuchter Mord als Anklagevorwurf

Dem Angeklagten Kurt H. wird darüber hinaus versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Grund dieses schwerwiegenden Vorwurfs: Bei seiner Festnahme soll Kurt H. Bundespolizisten mit einem geladenen und entsicherten Gewehr gegenübergetreten sein und diese bedroht haben.

Daraufhin gab ein Beamter zwei Schüsse ab, die H. im Gesicht und im Bereich der Schulter trafen. Das anschließende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Beamten wurde eingestellt - die Behörde sah ein Handeln in Notwehr.

Ein Angeklagter im Prozess gegen insgesamt acht mutmaßlich militante Neonazis sitzt im Oberlandesgericht neben Martin Kohlmann (r), Rechtsanwalt.

Acht junge Männer aus der rechten Szene stehen seit Freitag in Dresden unter anderem wegen Terrorismus-Verdachts vor Gericht.

Quelle: dpa

Was ist über die "Sächsischen Separatisten" bekannt?

Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei der Vereinigung "Sächsische Separatisten" um eine militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik.

Für die Gruppe stand außer Zweifel, dass Deutschland vor einem Kollaps stehe und an einem, wenngleich zeitlich noch unbestimmten Tag X der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten werde. Für diesen Fall waren die Mitglieder der Vereinigung fest entschlossen, mit Waffengewalt große Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen eigenständigen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten.

Seit ihrer Gründung bereiteten sich die "Sächsischen Separatisten" kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vor und absolvierten wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Extremismusexperte Neumann sieht eine straff organisierte Gruppe: "Mit Blick auf die Ziele, die diese Gruppierung verfolgt hat, muss man davon ausgehen, dass das hohe Maß an Gewalt nicht nur theoretischer Natur war, sondern definitiv im Rahmen dessen, wozu diese Gruppe dann auch in der realen Welt gegriffen hätte."

Angeklagten drohen lange Haftstrafen

Die Brüder Jörg S. und Jörn S., sowie Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern der "Sächsischen Separatisten". Im August 2022 schlossen sich dann Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. an, gefolgt von Kevin M. im Mai 2023, so die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft.

Für den Prozess hat das Oberlandesgericht Dresden fast 70 Fortsetzungstermine bis Mitte Dezember dieses Jahres festgelegt. Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten langjährige Haftstrafen.

Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

Über dieses Thema berichtete heute Xpress am 23.01.2026 ab 05:30 Uhr.

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