Hilfe von KI? Ermittler sollen mehr Befugnisse bekommen

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Bundesregierung plant Reform:Hilfe von KI? Ermittler sollen mehr Befugnisse bekommen

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Ermittler sollen teilweise Künstliche Intelligenz und biometrische Daten nutzen dürfen, um im Netz zu ermitteln. Doch die Bundesregierung plant noch mehr - die Hintergründe.

Cyberkriminalität

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum bekommen. Auch Künstliche Intelligenz spielt dabei eine Rolle.

12.03.2026 | 0:29 min

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen für die Abwehr von Cyberangriffen und bei der KI-Analyse geben. Auf einer Veranstaltung zum 75. Geburtstag des BKA erklärte Merz:

Wir müssen auch die Möglichkeit haben, laufende Cyberangriffe aktiv zu unterbinden, um gravierende Folgeschäden zu verhindern.

Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler

Das BKA und andere Sicherheitsbehörden des Bundes sollten dafür die notwendigen Befugnisse bekommen, kündigte er an. Im digitalen Raum wachse der Schaden durch Cyberkriminalität, so Merz. Schon im Koalitionsvertrag hatte sich die schwarz-rote Regierung auf eine Reform geeinigt.

Zu den zusätzlichen Ermittlungsbefugnissen für die Polizei im digitalen Raum liegen bereits drei Entwürfe des Innenministeriums und des Justizressorts vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum kommt diese Reform jetzt?

Merz sieht hohe Investitionen in das Bundeskriminalamt (BKA) in den zurückliegenden Jahren auch als eine Folge der früheren Migrationspolitik. Dieser immense fiskalische und personelle Kraftakt sei nicht nur eine Reaktion auf äußere Bedrohungen gewesen, so Merz.

75 Jahre Bundeskriminalamt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach beim Festakt zum 75. Jubiläum des Bundeskriminalamtes (BKA) über geplante Kompetenzausweitungen für die BKA-Beamten.

12.03.2026 | 38:28 min

Ein weiteres Argument für die Reform: Bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus haben die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten. Das ist aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation.

Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.

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Wann soll eine KI-basierte Analyse eingesetzt werden?

Der Einsatz KI-basierter Analysetools in Sicherheitsbehörden ist umstritten. Die Polizei brauche dies aber, um "unter eng definierten Voraussetzungen" die Befugnis zu haben, etwa einen biometrischen Internetabgleich von Gesichtern zu machen, so Merz.

"Das muss möglich sein, und das werden wir möglich machen", fügte der Kanzler mit Hinweis auf den Kampf gegen Kindesmissbrauch hinzu.

Wir wollen deshalb die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für drei Monate einführen.

Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler

Worauf haben sich die Koalitionäre verständigt?

Im Koalitionsvertrag heißt es:

Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.

Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung

Auch weitere Details sind dort schon festgehalten. So sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von KI auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.

Das Gebäude des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechik ist von außen zu sehen.

Das BSI hält in seinem Lagebericht die aktuelle Cyber-Sicherheitslage für bedrohlich. Unternehmen, Behörden und Bürger müssten mehr für die IT-Sicherheit tun.

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"Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es dort auch. Und: "Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten."

Warum ist das Justizministerium mit im Boot?

Weil die angestrebten Reformen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden müssen. Denn bisher gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten.

Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung ist und die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise "wesentlich erschwert oder aussichtslos" ist.

Schüler sitzen vor einem Computer und benutzen ein KI-Tool.

Der Aktionstag "Safer Internet Day" steht unter dem Motto: "KI and me. In künstlicher Beziehung". Die neue Technik macht zwar vieles bequemer - wirft aber auch Fragen nach Sicherheit im Netz auf.

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Nach dem Datenvergleich müssen die dafür erhobenen Daten sofort gelöscht werden, wenn sie keinen konkreten Ermittlungsansatz für das Verfahren aufweisen.

Bundesjustizministerin Hubig (SPD) betonte außerdem, dass nicht alles erlaubt ist, was technisch möglich wäre. Sie verwies auf die Vorgaben des Grundgesetzes und sagte:

Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten.

Stefanie Hubig (SPD), Justizministerin

Welche anderen Bereiche sind noch davon betroffen?

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge erhalten. Zentral ist dabei die Gewissheit über die Identität Schutzsuchender - um sich ein Bild von ihrer Lage und einer etwaigen Bedrohung im Herkunftsland machen zu können.

Doch nicht immer bringen Antragsteller entsprechende Dokumente mit. Wenn jemand keine gültigen Papiere hat, soll das Bamf künftig seine biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen können - aber nicht mit Echtzeitdaten.

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Die Bundesregierung will mehr Sicherheit im Netz. Justizministerin Hubig plant noch im Frühjahr einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt wie Belästigung, Bedrohung oder Missbrauch im Internet.

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Die erhobenen Daten sollen nur für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet werden dürfen und direkt danach gelöscht werden. Falls nötig, soll das Bundesamt Behörden anderer Staaten der Europäischen Union bitten dürfen, den Abgleich vorzunehmen.

Gibt es Bedenken, was Datenschutz und Bürgerrechte angeht?

Vor allem die FDP, die jetzt im Bundestag nicht mehr vertreten ist, hatte in den vergangenen Jahren Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert, ebenso die Grünen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch.

Wann könnten die Neuerungen in Kraft treten?

Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst haben nun Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, dann ist das Kabinett am Zug - und danach der Bundestag. Auf diesem Weg dürften sich auch noch einige Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats - dabei geht es um automatisierte Datenanalysen und biometrische Internetabgleiche im Rahmen von Terrorismus-Ermittlungen.

Quelle: dpa, Reuters
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "Neue Ermittlungsbefugnisse im Netz geplant" am 12.03.2026 um 18:43 Uhr.

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