Gesetzentwurf für Widerspruchslösung:Reform der Organspende: Widerspruch statt Zustimmung?
von Luise Sophie Reinke
Deutschland hat zu wenige Spenderorgane. Ein neuer Gesetzentwurf soll das bisherige Prinzip der Zustimmung umkehren - doch der Eingriff in die Selbstbestimmung bleibt umstritten.
2025 spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod Organe, doch über 8.000 Patienten sind auf der Warteliste für eine Spende. Die Politik will die Zahl mit der sogenannten Widerspruchslösung erhöhen.
07.05.2026 | 1:55 minSeit Jahren fehlt es in Deutschland an Spenderorganen. Während in den meisten europäischen Ländern - darunter Frankreich, Spanien und Österreich - bereits die sogenannte Widerspruchslösung gilt, bildet die Bundesrepublik im internationalen Vergleich das Schlusslicht bei der Zahl der Organspenden.
Wenn Sie in diesen Ländern verunglücken sollten, werden Sie automatisch Organspender. Egal, ob Sie eine Entscheidung getroffen haben, ob Sie sie nicht getroffen haben, das ist die Normalität.
Gitta Connemann, CDU
Österreich verzeichnete 2023 laut dem weltweiten Organspenderegister (IRODaT) mehr als doppelt so viele Organspender pro einer Million Einwohner. Spanien sogar fast viermal so viele Spender.
Deutschland profitiert demnach vom europäischen System. 2025 sind laut dem Bericht der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) rund 3.256 Organe transplantiert worden, aber nur 3.020 Organe in Deutschland entnommen worden.
Wir sind Nettoempfänger - wir profitieren von der Widerspruchslösung und schließen sie gleichzeitig aus.
Peter Aumer, CSU
Bundestagsabgeordnete stellen einen Gesetzentwurf zur Reform der Organspende vor: Damit würde jede erwachsene Person als Organspender gelten, die zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
07.05.2026 | 0:24 minWas soll sich ändern?
Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: Organe dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Form eines Organspendeausweises oder durch die Zustimmung der Angehörigen entnommen werden. Seit März 2024 existiert dafür zusätzlich ein Online-Register.
Der neue Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten aus CDU und CSU, SPD, Grünen und Linken will das Prinzip umkehren. Auf die AfD wollte die Gruppe in der Frage nicht zugehen. Nach dem Gruppenantrag soll bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen eine Organentnahme nach festgestelltem Hirntod grundsätzlich erlaubt sein, sofern man nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Entscheidungslösung (aktuell in Deutschland): Eine Organentnahme ist nur erlaubt, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat - etwa per Organspendeausweis oder Eintrag im Online-Register. Alternativ können Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden.
Widerspruchslösung: Jeder Mensch gilt automatisch als Organspender, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Der Widerspruch kann im Organspenderegister, per Ausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden.
Die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar erklärt den Kern der Reform: 75 Prozent der Menschen in Deutschland stünden einer Organspende offen gegenüber. Im Onlineregister sind rund 500.000 Menschen registriert.
Mit unserem Gesetzentwurf drehen wir das um. Wir sagen, prinzipiell ist jeder Spender. Wer kein Spender sein will, muss aktiv werden.
Sabine Dittmar, SPD
In Deutschland hat es 2025 mehr Organspender gegeben als in den vergangenen Jahren.
13.01.2026 | 0:23 minDer Druck der Wartelisten
Laut dem DSO-Bericht standen am 31.12.2025 über 8.200 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation, die meisten davon für eine Nierenspende.
Für ganz viele schwerkranke Menschen ist die Organtransplantation die einzige Möglichkeit, zu überleben.
Sabine Dittmar, SPD
2020 hatten sich der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und sein späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD), bereits für die Widerspruchslösung eingesetzt. Sie war aber damals gescheitert. Gleichzeitig wurde ein Gesetzespaket eingeführt, mit dem die Strukturen in den Kliniken zur Organentnahme gestärkt werden sollten. Diese Maßnahmen hätten - so Dittmar - kaum zu besseren Zahlen geführt. Auch deshalb rechne die Gruppe in diesem Durchlauf mit einer Zustimmung zu ihrer Gesetzesvorlage.
- 8.202 Menschen standen im April 2026 auf der aktiven Warteliste
- 3.256 Organe wurden 2025 in Deutschland transplantiert
- 3.020 Organe wurden 2025 in Deutschland postmortal gespendet
- 985 Organspender gab es 2025 in Deutschland
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation
Zum ersten Mal finden die Weltmeisterschaften für Transplantierte in Deutschland statt. Die Sportler werben für das Thema Organspende - einer von ihnen ist Robert Grabowski.
21.08.2025 | 1:22 minKritik von Medizinethikern und aus dem Bundestag
Doch nicht alle sehen in der Widerspruchsregelung die Lösung. Die Medizinethikerin Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen warnt vor einem weitreichenden Eingriff in die Selbstbestimmung: "Wenn der Staat in das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über ihren Körper selbst zu bestimmen, eingreifen will, dann braucht er sehr starke Argumente, und es müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Das scheint mir in Deutschland noch nicht der Fall zu sein."
Wiesemann verweist auf strukturelle Defizite: Nicht alle Krankenhäuser beteiligten sich am Meldesystem. Zwischen den Bundesländern bestünden erhebliche Diskrepanzen - Hamburg und Sachsen erzielten das Zwei- bis Dreifache an Organspenden im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen.
Wenn hier stärker in die Aktivitäten der Krankenhäuser investiert würde, dann könnten wir sehr leicht unsere Organspendezahlen verdoppeln, ohne die Selbstbestimmung der Menschen zu kompromittieren.
Claudia Wiesemann, Medizinethikerin der Universitätsmedizin Göttingen
Wie Menschen mit einer Organspende helfen - kinderleicht erklärt.
07.06.2025 | 1:17 minEine andere fraktionsübergreifende Gruppe aus Union, SPD, Grünen und Linken warnt vor einer solchen Regelung. Sie sehen in der Widerspruchsregelung einen Eingriff in die Grundrechte. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ende nicht mit dem Tod.
Wie geht es weiter?
Die Initiatoren des Gesetzesentwurfs zur Widerspruchslösung versuchen nun Unterstützerinnen und Unterstützer hinter sich zu bringen und streben eine erste Lesung im Bundestag bis zur Sommerpause an. Die Abstimmung soll bis Jahresende erfolgen. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist zur Information der Bevölkerung könnte das Gesetz dann zum 1. Januar 2030 in Kraft treten.
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