Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt

Auslieferung war rechtswidrig:Urteil in Budapest: Acht Jahre Haft für Maja T.

von Leon Fried und Charlotte Greipl

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2024 wurde die non-binäre Person Maja T. rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. Ein Gericht dort verurteilte sie nun zu einer Haftstrafe - das Urteil fiel milder aus als erwartet.

Maja T. steht am Mittwoch mit geschlossenen Auigen im Gerichtssaal, als das Urteil verlesen wird.

Weil sie Teilnehmer einer rechtsextremen Kundgebung angegriffen haben soll, wurde die deutsche mutmaßliche Linksextremistin Maja T. heute in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt.

04.02.2026 | 1:41 min

Das Budapester Stadtgericht hat die 25 Jahre alte deutsche Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Sie sei Mitglied der sogenannten Antifa Ost gewesen, einer Gruppe militanter Linksextremisten. Im Februar 2023 sollen sie in Budapest mit Schlagstöcken und einem Hammer Personen teils schwer verletzt haben, befand das ungarische Gericht. In der Anklage war von Trümmerbrüchen, Platzwunden und Schädelverletzungen die Rede. Maja T. soll an zwei Überfällen beteiligt gewesen sein.

Die Opfer sind mutmaßliche Neonazis, die sich zum sogenannten "Tag der Ehre" jedes Jahr in Ungarn versammeln, um eines Ausbruchsversuchs der Wehrmacht aus der von der Roten Armee belagerten Stadt im Februar 1945 zu gedenken.

Auslieferung von Maja T. war rechtswidrig

Mit dem heutigen Urteil geht nach fast einem Jahr ein Prozess zu Ende, der in dieser Form eigentlich nicht hätte stattfinden dürfen. Denn T.s Auslieferung, die das Kammergericht Berlin genehmigt hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht später für rechtswidrig.

Wegen der schwierigen Lage für Homosexuelle, Trans- und non-binäre Personen in Ungarn hatten die Verfassungsrichter nicht ausschließen wollen, dass Maja T. in Untersuchungshaft Gefahr drohe.

Das Kammergericht hätte prüfen müssen, ob [Maja T.] als non-binäre Person eine besondere Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung [...] im Rahmen der Untersuchungshaft drohe.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2025

Eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts konnte Maja T. nicht vor inzwischen 19 Monaten ungarischer Untersuchungshaft bewahren. Denn die Auslieferung erfolgte im Juni 2024 wenige Stunden vor der Intervention aus Karlsruhe.

Maja T.

Nach eineinhalb Jahren Isolationshaft wurde Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Prozessbeobachtende hatten mit bis zu 24 Jahren Haft gerechnet.

04.02.2026 | 2:36 min

Kritik an schlechten Haftbedingungen

Der Vater von Maja T., Wolfgang Jarosch, hat seitdem immer wieder auf die schlechten Haftbedingungen, unter denen sein Kind litt, aufmerksam gemacht: die acht Quadratmeter große Haftzelle, die schlechten hygienischen Bedingungen und die erniedrigende Behandlung. Maja T. habe sich von Anfang an in Isolationshaft befunden, sei anfangs 24 Stunden am Tag allein gewesen, davon 23 Stunden in einer Zelle. In der letzten Zeit habe T. immerhin eine Stunde beim Hofgang mit einem Mitgefangenen sprechen können, sagte Jarosch dem ZDF.

Auch Maja T.s Verteidiger, Rechtsanwalt Sven Richwin, hatte vor dem Urteil immer wieder kritisiert, dass seine Mandantin, die sich als non-binär, also weder als Frau noch als Mann identifiziert, überhaupt in Ungarn angeklagt ist. Einem Land also, dessen Rechtsstaatsdefizite die Europäische Union immer wieder bemängelt.

Seit Viktor Orbán Ungarn regiert, hat er den Umbau des Staates vorangetrieben. Die höchsten Ebenen der Justiz sind mit Orbán-Getreuen besetzt. Auch die Staatsanwaltschaft wird von einem Vertrauten des Ministerpräsidenten geleitet, der durch sein Weisungsrecht die Arbeit der gesamten Behörde steuern kann.

Familie von Maja T. hatte härteres Urteil befürchtet

Die Befürchtungen hinsichtlich des Strafmaßes waren deshalb groß. Insbesondere bei Maja T.s Familie. "Ich befürchte das Schlimmste von dem Urteil", hatte Maja T.s Vater Wolfram Jarosch noch am Tag vor der Entscheidung erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Abschreckung eine hohe Strafe gefordert. Möglich gewesen wären 24 Jahre Haft. Dass das Urteil nun vergleichsweise milde ausfällt, spricht dafür, dass sich ungarische Gerichte trotz aller Rechtsstaatsmängel, die Ungarn vorgeworfen werden, eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt haben.

Helge Limburg, Bundestagsabgeordneter der Grünen

Nach der Verhaftung von Maja T. herrschte Kritik an den Auslieferungsumständen. Die Grünen nannten sie "skandalös".

22.07.2025 | 0:48 min

Nun könnte die Forderung von Maja T.s Familie, dass T. nach Deutschland zurückkehren kann, umgesetzt werden. Denn Ungarn hat zugesichert, dass Maja T. ihre Strafe in Deutschland verbüßen kann. Das setzt allerdings ein rechtskräftiges Urteil voraus. Sollte Maja T. Rechtsmittel einlegen, würde sich die Untersuchungshaft in Ungarn noch einmal verlängern.

Doch nur, wenn Maja T. den Rechtsweg in Ungarn ausschöpft, kann das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Würde Maja T. die Entscheidung aus Ungarn hinnehmen, wäre eine Verlegung in ein deutsches Gefängnis möglich.

Zbigniew Ziobro, Justizminister von Polen, aufgenommen am 18.10.2021

In seiner Zeit als Justizminister war EU-Gegner Ziobro im Dauerkonflikt mit Brüssel. Nun soll ihm in Polen wegen Korruptionsverdachts der Prozess gemacht werden, doch EU-Land Ungarn gewährt Asyl.

09.02.2026 | 2:09 min

Antifa Ost-Verfahren auch in Deutschland

Auch in Deutschland beschäftigen der sogenannte Budapest-Komplex und andere Taten, die der Antifa Ost zugerechnet werden, die Gerichte. Andere mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Gruppe, die die Bundesanwaltschaft als kriminelle Vereinigung einstuft, stehen aktuell in Dresden und in Düsseldorf vor Gericht.

Im September des vergangenen Jahres fiel in Deutschland ein erstes Urteil: Die Kunststudentin Hanna S. wurde vom Oberlandesgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Den Vorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht hingegen nicht als erwiesen an.

Charlotte Greipl und Leon Fried arbeiten in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

Über dieses Thema berichteten am 04.02.2026 mehrere Sendungen, etwa das gemeinsame Morgenmagazin von ARD und ZDF ab 05:30 Uhr und heute ab 19:00 Uhr.

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