Antisemitismusvorwurf: Linken-Antrag gegen Reiche erfolgreich

Bundesverfassungsgericht:Antisemitismusvorwurf: Linken-Antrag gegen Reiche erfolgreich

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Wirtschaftsministerin Reiche muss einen Instagram-Post über die Linke in Berlin vorläufig vom Profil ihres Ministeriums entfernen. Ein Antrag der Linken hatte in Karlsruhe Erfolg.

Katherina Reiche

Ein Eilantrag der Linken gegen einen Instagram-Post von Wirtschaftsministerin Reiche hatte in Karlsruhe Erfolg.

Quelle: Andreas Gora / ddp

Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat Die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Partei statt.

Das Ministerium teilte daraufhin mit: "Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen."

Streit um Instagram-Video

Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September - wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie "Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht".

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Linke: Reiche muss Video löschen

Die Linke hatte Reiche zunächst über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Reiche kam dieser Aufforderung nicht nach. Deshalb verfolgte die Partei das Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe weiter und wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht.

Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache - längstens aber für die Dauer von sechs Monaten - löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.

Bundesverfassungsgericht: Folgeabwägung zugunsten der Linken

Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein "schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb", begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

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Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern.

Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.

Die Entscheidung des Gerichts komme nicht überraschend, sagt Daniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz: "Natürlich kann eine Ministerin politisch Stellung beziehen. Aber: Wenn sie dafür die Ressourcen und die Autorität ihres Amtes nutzt, gelten strenge Regeln."

Linke sieht Verstoß gegen Neutralitätsgebot

In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig "einseitig und parteipolitisch" geäußert und sei "Teil einer systematischen Kampagne" der CDU gegen die Linke.

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Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute "Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen".

Linke geht auch gegen andere Politiker vor

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht.

Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in der aktuellen Phase einer möglichen Koalitionsbildung. "Bezüglich der laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden drohen", heißt es in dem Antrag.

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Quelle: dpa, ZDF, AFP
Über die Klage der Linken gegen Ministerin Reiche berichtete das gemeinsame Morgenmagazin von ARD und ZDF am 05.10.2026 ab 8 Uhr.

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