Bundesverwaltungsgericht:Klimaschutz: Ein Urteil als Mahnung an die Bundesregierung
von Charlotte Greipl und Fabian Krause
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist unzureichend: Um die Klimaschutzziele zu erreichen, seien weitere Maßnahmen erforderlich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Die Umwelthilfe hat mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Die Regierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern, besonders im Bereich der Emissionsreduktion.
29.01.2026 | 1:33 minEs ist eine deutliche Ermahnung an die Bundesregierung - die aktuelle wie die ehemalige: Das Klimaschutzprogramm von 2023 ist nicht ausreichend, um die selbst gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesregierung muss weitere Maßnahmen ergreifen, verkündete das Bundesverwaltungsgericht.
Klimaschutzprogramm von Anfang an unzureichend
Das aktuell geltende Klimaschutzprogramm, das vom Gericht beanstandet wurde, geht noch auf die Ampel-Regierung zurück. In ihm stehen Maßnahmen wie das Deutschlandticket im Nahverkehr, der Abbau klimaschädlicher Subventionen sowie der Ausbau erneuerbarer Energien.
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Dass die Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die Klimaschutzziele zu erreichen, war eigentlich von Anfang an klar. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) räumte bereits bei der Vorstellung des Programms ein, dass Deutschland damit bis 2030 noch immer 200 Millionen Tonnen CO2 zu viel ausstoßen würde. Eine Einschätzung, die das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt hat.
Das Klimaschutzgesetz regelt die Verpflichtungen zur Verringerung von CO2-Emissionen. Demnach muss Deutschland die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern. Im Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden.
Die Vorgaben des Gesetzes waren nach dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 nachgeschärft worden. Allerdings werden seit 2024 die CO2-Grenzwerte nicht mehr für die einzelnen Sektoren wie Verkehr und Industrie getrennt aufgestellt. Vielmehr gibt es eine sektorübergreifende Gesamtvorgabe bis 2030.
Welche Maßnahmen ergriffen werden, legt die Bundesregierung in Klimaschutzprogrammen fest. Jede Bundesregierung muss ein solches innerhalb eines Jahres nach Beginn einer Legislaturperiode erlassen.
Das Klimaschutzgesetz konkretisiert die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens. Dieses verpflichtet dazu, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, idealerweise auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Zudem wurden durch das Klimaschutzgesetz auch die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt.
Den möglichen Kurswechsel zum Verbrenner-Aus begrüßt auch Bundeskanzler Merz. Das Ziel des Klimaschutzes werde nicht infrage gestellt.
12.12.2025 | 1:34 minBundesregierung entscheidet selbst über Maßnahmen
Die Deutsche Umwelthilfe hatte umgehend Klage eingereicht, um das Klimaschutzprogramm nachträglich zu ergänzen. Schon in erster Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Verband recht: Das Klimaschutzprogramm sei nicht ausreichend, um die Klimaschutzziele zu erfüllen. Es beruhe zudem auf teils unrealistischen Annahmen und weise methodische Mängel auf. Konkreten Vorgaben, was zu tun ist, machte das Oberverwaltungsgericht hingegen nicht.
Auch Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, machte in der Verhandlung am Mittwoch deutlich: Die Bundesregierung entscheidet selbst, welche Maßnahmen sie ergreift - Gerichte können nur überprüfen, ob diese ausreichen.
"Wir stehen ganz klar zum Klimaschutz", sagt EVP-Chef Weber zur geplanten Änderung am Verbrenner-Aus. Man müsse dafür sorgen, dass das Auto "kein ideologisches Kampfobjekt wird".
11.12.2025 | 4:09 minNeues Programm tritt bald in Kraft
Seit Erlass des Klimaschutzprogramms 2023 ist viel Zeit vergangen - und so fällt das Urteil wenige Wochen, bevor das neue Klimaschutzprogramm 2026 in Kraft tritt. Voraussichtlich wird es am 25. März vorgestellt. Und so gilt das Urteil zwar in erster Linie für das alte Klimaschutzprogramm, setzt aber zugleich Anforderungen an das neue.
Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, kündigte an, das Urteil schnell umzusetzen: "Alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, werden wir durch das Programm 2026 heilen". Mit dem Urteil sei klargeworden, dass man beim Klimaschutz keine Abstriche machen könne.
Laut der Datenbank Carbon Majors tragen wenige große Unternehmen maßgeblich zur CO2-Belastung bei. 2024 gingen mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen auf 32 Konzerne zurück.
23.01.2026 | 0:27 minFür die Deutsche Umwelthilfe und ihren Anwalt, Remo Klinger, ist das Urteil ein großer Erfolg - auch deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht das Recht des Verbands anerkannte, überhaupt gegen ein Klimaschutzprogramm zu klagen. Sie hoffen nun auf ein zweites für sie günstiges Urteil: Denn auch die Grundlage der Klimaschutzprogramme, das Klimaschutzgesetz, steht zur Überprüfung. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr darüber entscheiden.
Charlotte Greipl und Fabian Krause arbeiten in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.
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