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Bei AfD-Mitgliedschaft:Dobrindt: Keine pauschalen Konsequenzen für Beamte
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Der designierte Innenminister Dobrindt sieht in einer AfD-Mitgliedschaft allein keinen Grund für dienstrechtliche Konsequenzen bei Beamten. Man müsse einzelfallspezifisch prüfen.
Soll heute zum neuen Innenminister ernannt werden: Alexander Dobrindt.
Quelle: ddp
Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Auffassung des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren.
Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen.
Alexander Dobrindt, designierter Innenminister
Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert sei, könne nur "einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden", sagte Dobrindt der "Bild"-Zeitung.
NRW-Innenminister Reul warnt vor Schnellschüssen
Ähnlich hatte sich vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. Eine Parteimitgliedschaft alleine reiche nicht aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten, bekräftigte Reul jetzt gegenüber "Bild".
"Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat", betonte Reul.
Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden - ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist.
Herbert Reul, NRW-Innenminister
Wendt: Parteimitgliedschaft kein Entlassungsgrund
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte der "Bild"-Zeitung:
Es ist fraglich, woher der Minister die Mitglieder der AfD in der Polizei oder anderen Behörden kennen will.
Rainer Wendt
Niemand müsse dem Dienstherrn offenbaren, welcher Partei er angehört. Außerdem sei gerichtlich längst entschieden worden, dass eine Parteimitgliedschaft nicht für eine Entlassung ausreiche.
Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hat, wird über denkbare Konsequenzen diskutiert, auch über ein mögliches Verbotsverfahren.
CDU-Chef Friedrich Merz, der an diesem Dienstag zum Bundeskanzler gewählt werden soll, hat sich bisher zurückhaltend dazu geäußert. Der Vorsitzende der AfD, Tino Chrupalla, betonte im ZDF, "alle juristischen Mittel" gegen die Einstufung einsetzen zu wollen. Am Montag wurde Klage gegen den Verfassungsschutz eingereicht.
AfD-Abgeordneter erklärt Parteiaustritt
Der bei der Wahl im Februar neu in den Bundestag eingezogene AfD-Abgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg hat inzwischen seinen Austritt aus Fraktion und Partei erklärt.
In einer E-Mail schrieb Knodel, "angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen".
Quelle: dpa, AFP
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