AfD klagt gegen Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch"

"Gesichert rechtsextremistisch":AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein

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Der Verfassungsschutz hatte die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei hält dies für rechtswidrig und hat nun dagegen Klage eingereicht.

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Die AfD hat nach ZDF-Informationen Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.
Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die AfD eine Klage und einen Eilantrag eingereicht habe. Zum weiteren Verlauf konnte er keine Angaben machen. Jetzt würden zunächst Schriftsätze ausgetauscht. Das Eilverfahren werde zuerst bearbeitet. In der Regel fänden hier keine Verhandlungen statt.

AfD hält Einstufung für rechtswidrig

Das Bundesamt hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.
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Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

Schwelle für Einsatz von V-Leuten und Observationen sinkt

Die Einstufung der AfD erfolgte laut einer Mitteilung des Verfassungsschutzes vom Freitag "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei". Zuvor hatte das BfV die Partei als Verdachtsfall behandelt.
Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als "gesichert extremistisch" eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.
Quelle: dpa, ZDF

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