Cannabis-Werbung: BGH zeigt Onlineplattformen die Grenzen auf

Urteil zu Werbung:BGH zeigt Cannabis-Onlineplattformen die Grenzen auf

von Leon Fried und Fabio Leiendecker

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Seit der Cannabis-Teillegalisierung boomt der Online-Handel mit medizinischem Cannabis. Der Bundesgerichtshof hat für Cannabiswerbung nun klare Grenzen gesetzt.

Symbolbild: In einem Labor werden getrocknete Hanfblüten in den Händen gehalten

Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben, urteilte der BGH. Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist in Deutschland grundsätzlich verboten.

26.03.2026 | 1:22 min

Im Karlsruher Gerichtssaal hat an diesem Morgen der sogenannte "Wolf of Cannabis" Platz genommen. Der Unternehmer aus Frankfurt, der mehrere Cannabis-Firmen aufgebaut hat, heißt eigentlich Niklas Kouparanis. Den Beinamen sollen sich einst Kouparanis' Mitarbeiter ausgedacht haben - eine Anspielung auf den Film "The Wolf of Wall Street" mit Leonardo DiCaprio.

Dass Kouparanis an den Bundesgerichtshof gekommen ist, liegt an einer Klage gegen sein aktuelles Unternehmen "Bloomwell", das eine Onlineplattform für medizinisches Cannabis betreibt. Dort werden Cannabisrezepte in nur fünf Minuten sowie "bequeme und einfache" Onlinebestellungen angepriesen.

Cannabis: Florierendes Geschäft seit Teillegalisierung

Unternehmen wie Bloomwell profitieren von der Teillegalisierung durch die damalige Ampel-Regierung im April 2024. Damals wurde Cannabis unter anderem von der Liste der Betäubungsmittel gestrichen. Durfte Medizinalcannabis vorher nur in Ausnahmefällen anders nicht therapierbaren Kranken verordnet werden, sind mittlerweile Verschreibungen ohne besondere Hürden möglich. Beschränkungen auf bestimmte Indikationen gibt es nicht, es reichen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen.

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Die neue Rechtslage wurde zum Nährboden für ein florierendes Geschäft mit Cannabisblüten. Schon wenige Monate nach der Reform sprach Kouparanis gegenüber dem "Handelsblatt" von einer Verdreifachung des Umsatzes. Und das, obwohl Bloomwell selbst überhaupt kein Cannabis vertreibt. Das Unternehmen sieht sich als Vermittler, bezeichnet sich auf seiner Webseite als "zentrale Anlaufstelle in einem neuen Cannabis-Ökosystem".

Klage: Vorwurf illegaler Werbung

Konkret sieht das so aus: Wer an medizinischem Cannabis interessiert ist, wird auf der Bloomwell-Plattform mit verschreibenden Medizinern zusammengebracht. Einem direkten Kontakt mit einem Arzt bedarf es dabei nicht. Die Ausstellung des Rezepts ist per Online-Fragebogen möglich. Auch der Versand der Blüten durch Apotheken wird über Bloomwell abgewickelt.

Konkurrierende Anbieter arbeiten ähnlich. Im Netz überbieten sie sich mit Versprechungen im Hinblick auf Schnelligkeit, Einfachheit und den Preis ihrer Angebote. Rechtlich war das schon immer heikel, denn für verschreibungspflichtige Medikamente zu werben, ist gesetzlich verboten.

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Der Verein "Wettbewerbszentrale" sah in dem Angebot von Bloomwell einen Verstoß gegen das Werbeverbot und reichte Klage ein. Vor Gericht verteidigte sich das Unternehmen mit dem Argument, man betreibe keine rechtswidrige Werbung für bestimmte Cannabisprodukte, sondern biete zulässige Informationen über eine Therapieform an.

Suchtmediziner warnen vor Folgen für junge Menschen

Die Frage, wo Information endet und wo Werbung beginnt, ist mehr als eine juristische Spitzfindigkeit. Es geht darum, die Gefahren abzumildern, die aus der Verfügbarkeit berauschender Medikamente resultieren. Suchtmediziner warnen, dass die Plattformen Cannabis insbesondere in den Augen Jüngerer normalisierten.

Die Hemmschwelle für Jugendliche und junge Erwachsene, Cannabis zu bestellen und zu konsumieren, sinke, sagt etwa Mathias Luderer, Leiter des Bereichs Suchtmedizin an der Uniklinik Frankfurt.

Das ist schädlich, weil das Gehirn von Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch nicht ausgereift ist und auch psychische Erkrankungen häufig sind.

Mathias Luderer, Uniklinik Frankfurt

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BGH zeigt Grenzen auf

Der Bundesgerichtshof hat den Cannabis-Plattformen nun Grenzen aufgezeigt. Im Internet Cannabis auf Rezept anzupreisen, sei nicht, wie von den Anbietern argumentiert, zulässige Information, sondern rechtswidrige Werbung. Kritiker sehen die Cannabisbranche jetzt unter Druck. Rechtsanwalt Morton Douglas sagt:

Für derartige Anbieter wird es nun deutlich schwieriger, ihr Geschäftsmodell rechtskonform weiterzuführen.

Morton Douglas, Rechtsanwalt

Douglas hat für die Apothekerkammer schon einige Verfahren gegen Bloomwell und andere geführt. Er erwartet, dass nun auch staatliche Aufsichtsbehörden härter gegen illegale Cannabiswerbung durchgreifen.

Politik könnte Gesetze verschärfen

Cannabisunternehmer Niklas Kouparanis hält dagegen nur kleine Änderungen an seiner Webseite für erforderlich. Bloomwell werde auch weiter aktiv bleiben.

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Weitreichendere Einschränkungen drohen der Cannabisbranche aus der Politik: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte Online-Verschreibungen einschränken und den Versandhandel verbieten. Das dürfte die Cannabisplattformen empfindlich treffen. Der Gesetzentwurf wird aktuell im Bundestag beraten.

Über dieses Thema berichtete heute Xpress am 26.03.2026 ab 12:10 Uhr.

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