BGH-Urteil: Keine Werbung für Cannabis-Behandlung im Internet

Nach Klage der Wettbewerbszentrale:BGH: Keine Werbung für Cannabis-Behandlung im Internet

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Der Bundesgerichtshof hält Werbung im Internet für Cannabis auf Rezept für nicht rechtens. Das verkündeten die Richter nach einer Klage der Wettbewerbszentrale.

Medinzinisches Cannabis. (Archiv)

Die Internet-Plattform Bloomwell vermittelt Patienten an Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob das gegen das Werbeverbot verstößt.

12.02.2026 | 2:46 min

Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch.

Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale

Das Unternehmen Bloomwell mit Sitz in Frankfurt am Main bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält von Ärzten eine Vergütung. Die Firma versteht ihr Angebot als Information über eine bestimmte Behandlungsform - und nicht als Werbung für ein Produkt.

Cannabis

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28.03.2025 | 1:49 min

Die Wettbewerbszentrale war gegen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sieht. Für rezeptpflichtige Medikamente darf demzufolge nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei Patienten. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Der BGH bestätigte die Entscheidung nun.

Bloomwell-Geschäftsführer: Rechtslage sei nun klar

Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis sagte nach der Verkündung, dass mit der Entscheidung in die Informationsrechte der Verbraucher und Verbraucherinnen eingegriffen werde, da weniger Angaben zu medizinischen Cannabis veröffentlicht werden dürften. Aber immerhin sei die rechtliche Lage nun für das Unternehmen und die Wettbewerber geklärt. Aus seiner Sicht braucht es daher keine neuen Gesetze.

Drogen- und Suchtexperte Prof. Bernd Werse

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Die Homepage von Bloomwell sieht laut Kouparanis ohnehin nicht mehr so aus wie zum Zeitpunkt, als sie beanstandet wurde.

Diese Website, um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr.

Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis

Es seien nur wenige Änderungen nötig. Das Landgericht hatte 2024 ein erstes Urteil in dem Fall gesprochen.

Bundesregierung plant Beschränkungen

Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudämmen.

Quelle: AFP, dpa
Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung heute journal update am 26.03.2026 um 0:30 Uhr.

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