Nach Klage der Wettbewerbszentrale:BGH: Keine Werbung für Cannabis-Behandlung im Internet
Der Bundesgerichtshof hält Werbung im Internet für Cannabis auf Rezept für nicht rechtens. Das verkündeten die Richter nach einer Klage der Wettbewerbszentrale.
Die Internet-Plattform Bloomwell vermittelt Patienten an Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob das gegen das Werbeverbot verstößt.
12.02.2026 | 2:46 minInternetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch.
Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale
Das Unternehmen Bloomwell mit Sitz in Frankfurt am Main bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält von Ärzten eine Vergütung. Die Firma versteht ihr Angebot als Information über eine bestimmte Behandlungsform - und nicht als Werbung für ein Produkt.
Seit einem Jahr ist das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Kraft, steht in den aktuellen Koalitionsverhandlungen aber wieder auf der Kippe. Viele Cannabis-Clubs fürchten um ihre Existenz.
28.03.2025 | 1:49 minDie Wettbewerbszentrale war gegen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sieht. Für rezeptpflichtige Medikamente darf demzufolge nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei Patienten. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Der BGH bestätigte die Entscheidung nun.
Bloomwell-Geschäftsführer: Rechtslage sei nun klar
Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis sagte nach der Verkündung, dass mit der Entscheidung in die Informationsrechte der Verbraucher und Verbraucherinnen eingegriffen werde, da weniger Angaben zu medizinischen Cannabis veröffentlicht werden dürften. Aber immerhin sei die rechtliche Lage nun für das Unternehmen und die Wettbewerber geklärt. Aus seiner Sicht braucht es daher keine neuen Gesetze.
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) nennt die Cannabis-Legalisierung ein "Scheiß-Gesetz". Dem widerspricht Sucht-Forscher Bernd Werse vehement bei ZDFheute-live.
24.10.2025 | 19:07 minDie Homepage von Bloomwell sieht laut Kouparanis ohnehin nicht mehr so aus wie zum Zeitpunkt, als sie beanstandet wurde.
Diese Website, um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr.
Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis
Es seien nur wenige Änderungen nötig. Das Landgericht hatte 2024 ein erstes Urteil in dem Fall gesprochen.
Bundesregierung plant Beschränkungen
Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudämmen.
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