Nach Teillegalisierung: Weniger Cannabis-Verfahren in Deutschland

Nach der Teillegalisierung:Zahl der Verfahren bei Cannabis-Verstößen sinkt

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Nach über einem Jahr Teillegalisierung von Cannabis zeigen sich erste Auswirkungen: Es gibt weniger Verstöße - aber auch weniger abgeschlossene Verfahren.

Ein Mann raucht einen Joint.

Die Zahl der Cannabis-Fälle sinkt - dafür gibt es einen Rekordstand bei unerledigten Strafverfahren.

Quelle: Imago

Die Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland hat die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erheblich reduziert.

Dennoch erreichte die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren bei den deutschen Staatsanwaltschaften mit 950.900 einen neuen Rekordstand, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte.

 Eine Frau hält auf der Hanfmesse «Mary Jane» ihren Joint in der Hand.

Vor über einem Jahr wurde Cannabis teilweise legalisiert. Bis heute wird über das Thema kontrovers diskutiert.

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Im Jahr 2024 gab es demnach bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit rund 315.000 erledigten Verfahren 26 Prozent weniger Verfahren als im Jahr 2023. Die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis gilt seit April 2024.

Zahl der offenen Verfahren steigt um drei Prozent

Insgesamt erhöhte sich der Statistik zufolge der Gesamtbestand an offenen Verfahren im vergangenen Jahr aber um drei Prozent oder rund 27.400. Zwar sei die Zahl der neuen Ermittlungsverfahren um 1,4 Prozent auf 5,492 Millionen gesunken, so die Statistiker.

Gleichzeitig habe sich aber auch die Zahl erledigter Verfahren um 0,7 Prozent auf 5,46 Millionen Verfahren verringert.

Das Foto zeigt den deutschen Bundestag von außen, auf der Wiese sitzen viele Menschen. Daneben sieht man ein Gesetzbuch und ein Cannabisblatt. Eine Hand hält einen rauchenden Joint. Durch Klicken startet das Video zum neuen Cannabisgesetz.

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Rund 83 Prozent der erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden von der Polizei eingeleitet. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- und Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Mit einem Anteil von rund 60 Prozent seien wie in den Vorjahren die meisten Verfahren eingestellt worden. Dies liege etwa daran, dass kein hinreichender Tatverdacht festgestellt wurde oder wegen Geringfügigkeit der zur Last gelegten Tat.

Cannabis

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In nur sieben Prozent der Fälle kommt es zur Anklage

Zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren führten rund sieben Prozent aller Ermittlungsverfahren.

In weiteren rund zehn Prozent der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder - seltener - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.

Eine Mitarbeiterin der Grünhorn-Gruppe hält im Labor Cannabisblüten. Die Unternehmensgruppe ist nach eigenen Angaben einer der größten Anbieter von medizinischem Cannabis in Deutschland.

Cannabis kann auch zu medizinischen Zwecken verschrieben werden. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Preis, fordert ein Verbot der telemedizinischen Verschreibung von Cannabis.

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Manche Fälle verbunden mit anderen Straftaten

Die übrigen rund 24 Prozent der Ermittlungsverfahren seien auf andere Art erledigt worden.

Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.

Quelle: AFP

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