Medizinisches Cannabis: Bundesgerichtshof prüft Werbeverbot

Bundesgerichtshof prüft :Medizinisches Cannabis: Wie weit darf Werbung gehen?

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Die Internet-Plattform Bloomwell vermittelt Patienten an Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob das gegen das Werbeverbot verstößt.

Cannabis

Cannabis auf Rezept per Klick: Der Online-Handel boomt, doch die Werbung ist umstritten. Der Bundesgerichtshof klärt, wie weit Anbieter gehen dürfen.

12.02.2026 | 2:46 min

Darf ein Internetportal für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof (BGH) derzeit aufgrund eines Rechtsstreits nach.

Die Wettbewerbszentrale war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil es darin einen Verstoß gegen Heilmittelwerberecht sieht. Wann ein Urteil fallen könnte, blieb nach der heutigen Verhandlung in Karlsruhe zunächst offen.

Nach dem im Heilmittelrecht verankerten Werbeverbot darf für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei den Patienten. Ziel des Werbeverbots sei es zu verhindern, dass der Patient beim Arzt um die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels bittet, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in Karlsruhe.

Cannabis-Werbung oder Produkt-Information?

Das beklagte Unternehmen Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält dafür von den Ärzten eine Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot selbst als Information über eine bestimmte Behandlungsform - nicht als Werbung für ein bestimmtes Produkt. Das Heilmittelwerbegesetz sei hier deshalb gar nicht anwendbar, so Bloomwell.

Sebastian Brebeck hockend in einer Cannabis-Plantage.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Bloomwell habe auf den betroffenen Internetseiten für verschreibungspflichtige Arzneimittel geworben, entschieden die Richter. Die Inhalte seien nicht rein informativ, sondern zielten darauf ab, dass Patienten bei den Ärzten auf die Verschreibung von medizinischem Cannabis drängten und so dessen Verkauf förderten.

Gesundheitsgefahr durch Medikamenten-Werbung

Ganz allgemein gehe von Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente eine gewisse Gesundheitsgefahr aus, sagte Alexander Strobel, Anwalt der Wettbewerbszentrale, nach der Verhandlung. Denn beim Patienten werde so ein Impuls geweckt, sich dieses Medikament verschreiben zu lassen oder auf noch übrige Bestände im eigenen Schrank zurückzugreifen.

Damit sind Gesundheitsgefahren verbunden und die gilt es zu unterbinden.

Alexander Strobel, Anwalt der Wettbewerbszentrale

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Künftig strengere Regeln geplant

Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudämmen. So soll die erstmalige Verschreibung per Videosprechstunde künftig nicht mehr möglich sein.

Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete das gemeinsame Mittagsmagazin von ZDF und ARD am 12.02.2026 ab 12:00 Uhr.

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