Neues EU-Einreisesystem EES: Mehr Kontrolle an Europas Grenzen

FAQ

Neues Einreisesystem der EU:Europa schafft den Passstempel ab

von Yann Haberzettl, Brüssel
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Am 12. Oktober 2025 führt die EU ihr neues elektronisches Einreisesystem (EES) ein. Es ersetzt den Passstempel und erfasst Ein- und Ausreisen digital. Wie funktioniert es?

Fahrzeuge stauen sich vor der Grenzkontrolle bei der Einreise nach Polen am Grenzübergang von Brandenburg ins polnische Slubice.

EU führt digitales Einreisesystem ein: Ab Oktober 2025 ersetzt das EES den Passstempel für Nicht-EU-Bürger - Ein- und Ausreisen werden künftig biometrisch erfasst.

Quelle: dpa

Am Sonntag startet die EU-weite Einführung des neuen elektronischen Einreisesystems (EES), das den bisherigen Passstempel für Nicht-EU-Bürger*innen ersetzen soll. Die EU sieht eine schrittweise Implementierung des Systems über die nächsten sechs Monate vor. Bis einschließlich 9. April 2026 wird allerdings parallel das alte Passstempelsystem weitergeführt, um Störungen abzufangen. Gleichzeitig wird das neue System zuerst an Flughäfen, danach an Seegrenzen und zuletzt an den Landesgrenzen eingeführt.

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Was ist das neue EU-Einreisesystem eigentlich?

Das EES, englische Abkürzung für Entry/Exit System, ist das neue Grenzkontrollsystem der EU. Von der europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, kurz eu-LISA, entworfen, erfasst das System bei jeder Ein- und Ausreise in den Schengenraum persönliche und biometrische Daten.

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Damit sollen Grenzübertritte künftig digital erfasst und verfolgt werden. Das erklärte Ziel der EU: irreguläre Migration besser kontrollieren, Identitätsbetrug verhindern und die Aufenthaltszeit innerhalb der EU-Grenze genauer zu überwachen.

Der für das EES zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner betonte die neu gewonnen Vorteile: "Zum ersten Mal werden wir über vollständige, zuverlässige Echtzeitinformationen darüber verfügen, wer den Schengenraum betritt und verlässt." Bestehende Lücken der analogen Erfassung soll das neue System schnellstmöglich schließen.

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Wer ist davon betroffen und wer nicht?

Betroffen sind alle Reisenden aus Nicht-EU-Staaten, die kurzzeitig, also bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, in den Schengenraum einreisen. Dazu zählen Besucher*innen ohne Visumspflicht aus beispielsweise Großbritannien oder Japan als auch Personen, die ein Schengen-Visum beantragen müssen, etwa aus der Türkei.

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Ausgenommen sind alle EU-Bürger*innen und Personen, die bereits ein Aufenthaltsrecht besitzen, wie Bürger*innen der Schweiz und Familienangehörige von EU-Bürger*innen, die mit ihnen reisen. Auch Reisen innerhalb des Schengenraums bleiben vom EES unberührt, bei einem Grenzübertritt von Deutschland nach Frankreich kommt das System also nicht zum Einsatz.

Wie funktioniert das EES und welche Daten werden erfasst?

Wenn Reisende künftig aus Nicht-EU-Staaten in die EU einreisen, werden persönliche Daten digital erfasst. Beim ersten Grenzübertritt nimmt das System zudem biometrische Merkmale auf. Dazu zählen ein Gesichtsfoto und vier Fingerabdrücke. Diese Informationen werden in der zentralen Datenbank der EU gemeinsam mit den Passdaten und dem Zweck der Reise gespeichert. Mindestens drei Jahre lang können beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden der jeweiligen Länder oder Europol darauf zugreifen.

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Bei späteren Reisen erkennt das System automatisch, ob man bereits registriert ist. So soll das Prüfen des Visums oder vorheriger Aufenthaltsüberschreitungen schneller erfolgen. Die Effizienz der Grenzkontrollen soll damit gesteigert und der Missbrauch wiederholter Kurzaufenthalte besser bekämpft werden, so die EU.

Kann ich der digitalen Datenerfassung widersprechen?

Ja und nein. Bei Verweigerung der Datenerfassung, wird die Einreise in das Hoheitsgebiet der europäischen Länder verweigert, heißt es auf der offiziellen Seite des EES. Den "alten" Stempel gibt es also spätestens ab April 2026 gar nicht mehr.

Wissenschaftler*innen und Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass das EES Gefahren für Grund- und Menschenrechte der betroffenen Personen birgt. Gewarnt wird in erster Linie vor einer massiven Ausweitung staatlicher Datensammlung oder aber auch vor dem Bruch des Rechts auf Privatsphäre.

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