Asylpolitik: EU ermöglicht Abschiebezentren in Drittstaaten

Mehr Abschiebungen als Ziel:EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

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Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten frei. Auch weitere Asylregeln sollen verschärft werden, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen.

Abschiebung

Die neue Verordnung soll die Ausweisung von nicht asylberechtigten Menschen in Abschiebezentren außerhalb der EU erlauben. Auch in Länder, zu denen die Abgeschobenen keinen Bezug haben.

01.06.2026 | 3:15 min

Um mehr Abschiebungen zu ermöglichen, macht die Europäische Union den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei.

Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der derzeitigen zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.

Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.

Grenzkontrolle: Polizisten halten an der Grenze einen weißen Transport an

Viele EU-Staaten setzen auf strengere Migrationspolitik. Während die Asylanträge deutlich zurückgehen, hat das EU-Parlament zusätzliche Verschärfungen im Asylrecht beschlossen.

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Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU

In die speziellen Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.

Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

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Das europäische Parlament hat eine Verschärfung der Asylpolitik beschlossen. Abgelehnte Asylsuchende sollen künftig auch in Abschiebezentren außerhalb der EU untergebracht werden können.

26.03.2026 | 1:43 min

Deutschland sucht bereits nach Partner-Staaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen. 

Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen. 

Organisationen kritisieren "Kriminalisierung der Migration"

An dem Vorhaben gibt es auch Kritik: Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer "Kriminalisierung der Migration". Es wirke so, als ob die neue Verordnung den "Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets" normalisiere, "die im Grunde genommen rechtliche Schwarzlöcher sind", kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Es steige damit das Risiko, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, wo ihnen "Verfolgung, Folter oder Schlimmeres" drohe. 

Sonja Eichwede (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages, spricht während der 60. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages zum Thema Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Der Bundestag hat die neuen Regeln des Gemeinsamen Eurpäischen Asylsystems der EU in nationales Recht umgesetzt. Opposition und Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik.

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Die Caritas erklärte, die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus. Betroffene könnten durch "willkürliche und unbefristete Inhaftierung" in einer "rechtlichen Grauzone" verbleiben.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - ein finales Urteil steht hier noch aus. 

Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden. 

Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell - also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat - ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden. 

Quelle: AFP, dpa
Über dieses Thema berichtete heute in Europa am 01.06.2026 ab 16 Uhr.

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