Verschärfte Abschiebepolitik:EU einigt sich auf sichere Herkunftsländer
Vertreter der EU-Staaten haben sich auf eine bindende Liste sicherer Herkunftsländer geeinigt. Auch Abschiebungen in Drittstaaten sollen erleichtert werden.
Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich darauf geeinigt, Asylbewerber leichter und schneller in Drittstaaten abzuschieben.
18.12.2025 | 0:32 minAus Deutschland und anderen EU-Staaten soll künftig schneller in die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten abgeschoben werden. Dafür werden die Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt, wie aus einer Einigung von Vertretern der EU-Staaten und des Europaparlaments hervorgeht. Auch der Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch sollen demnach zur Liste hinzugefügt werden.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Folgende Länder sollen als sichere Herkunftsstaaten gelten:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Beitrittskandidaten für die Europäische Union (u.a. für Albanien, Montenegro und Türkei)
- Marokko
- Tunesien
- Ägypten
- Bangladesch
- Kolumbien
- Indien
- Kosovo
Weitere Länder können als sicher eingestuft werden
Die EU-Liste kann in der Zukunft auch durch weitere Länder ergänzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Europaparlaments. Die EU-Kommission soll die Lage in den Ländern auf der Liste beobachten und reagieren, wenn sich die Umstände ändern. Sie könnte demnach vorübergehend entscheiden, dass ein Land nicht sicher ist.
Mit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es künftig schwieriger, sichere Herkunftsländer auszuweisen. EU-Staaten müssen die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen.
01.08.2025 | 0:21 minListe der sicheren Herkunftsländer auch für Deutschland bindend
In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Die Einstufung soll ebenfalls schnellere Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.
Die EU-Liste ist bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren.
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Republik Moldau
- Senegal
- Serbien
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Erleichterte Abschiebungen in Drittstaaten
Deutschland und andere EU-Staaten sollen Schutzsuchende darüber hinaus künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben.
Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Dem Vorhaben nach soll es künftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. Für unbegleitete Minderjährige gibt es hingegen die von den EU-Staaten geforderte Ausnahme. Für sie bleibt ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.
Parlament und Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen
Beide Vorhaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
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