Germanwings-Absturz: Angehörige scheitern mit Schadenersatzklage

Angehörige erhalten kein weiteres Geld:Germanwings-Absturz: Gericht weist Schadenersatzklage ab

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30 Hinterbliebene von Opfern des Germanwings-Absturzes wollten Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht lehnte ab. Der Klägeranwalt prüft Berufung.

Trümmerteile sind nach dem Absturz des Germanwings-Flugzeugs zu sehen. (Archiv)

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von Angehörigen der Germanwings-Absturzopfer gegen den Bund zurückgewiesen. Vor elf Jahren hatte der Copilot die Maschine absichtlich abstürzen lassen.

06.10.2026 | 0:46 min

Mehr als elf Jahre nach dem Germanwings-Unglück sind Angehörige der Opfer mit einer neuen Schadenersatzklage am Landgericht Braunschweig gescheitert. "Die Klage wird abgewiesen", sagte die Richterin.

Nach Auffassung der Kammer scheiden Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland aus, vorrangig seien gleichwertige Ansprüche gegen Germanwings. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik zu.

Das Flugzeug war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt - vom damaligen Co-Piloten absichtlich gegen einen Berg gesteuert. 150 Menschen starben.

Kläger: Flugtauglichkeit von Germanwings-Pilot nicht ausreichend überwacht

30 Hinterbliebene verlangten mit ihrer neuen Klage jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug.

Kerze und Trauerschleife mit Nummer Germanwings-Flug 9525

Rückblick: Zehn Jahre nach dem "Germanwings-Absturz". Für die Angehörigen bleibt der Schmerz unermesslich.

21.03.2025 | 6:14 min

Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Das Ziel der Kläger sei es, zu klären, ob die staatliche Kontrolle funktioniert habe, sagte Klägeranwalt Julius Reiter:

Entschädigung ist nicht Aufklärung. Es geht nicht primär um weiteres Geld, sondern um die bis heute ungeklärte Frage, ob staatliche Sicherheits- und Aufsichtsstrukturen versagt haben - und welche Konsequenzen daraus für die Sicherheit des Luftverkehrs zu ziehen sind.

Julius Reiter, Klägeranwalt

Klägeranwalt: "Aufklärung über 2015 ist Vorsorge für morgen"

So stelle sich die Frage, ob flugmedizinische Untersuchungen von 2013 und 2014 den Anforderungen entsprachen. Und: Hätte der Co-Pilot mit einer depressiven Vorgeschichte möglicherweise eine weitergehende psychiatrische Beurteilung gebraucht? Er sagte: "Aufklärung über 2015 ist Vorsorge für morgen."

Karte des Fluges von Germanwings 9525 von Barcelon nach Düsseldorf mit der Absturzstelle nördlich von Nizza

Karte des Fluges von Germanwings 9525 von Barcelona nach Düsseldorf mit der Absturzstelle nördlich von Nizza

Quelle: ZDF

Schon nach dem Prozessbeginn in Braunschweig hatten Anwälte und Kläger wenig Hoffnung auf ein für sie positives Ergebnis. In der Verhandlung hatte die Richterin darauf verwiesen, dass die Kammer von geringen Erfolgsaussichten für die Klage ausgehe.

Lufthansa zahlte Entschädigung

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

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Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld allerdings erlitten Hinterbliebene der Opfer Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm.

Klägeranwalt will Berufung prüfen

Die Angehörigen hatten rund um den Verhandlungsauftakt in Braunschweig betont, dass es ihnen nicht ums Geld gehe. Sie wollten vielmehr erreichen, dass Verantwortliche endlich benannt und auch verurteilt werden. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden. Klägeranwalt Reiter kündigte an, dies prüfen zu wollen.

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Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 06.10.2026 ab 18:17 Uhr in dem Beitrag "Kein Schmerzensgeld für Absturzangehörige".

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