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Update am Abend:Nicht verfassungsfeindlich genug
von David Metzmacher
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Guten Abend,
heute hat ein Gericht darüber entschieden, ob ein rechtsextremes Medienangebot mit 40.000 Magazin-Exemplaren pro Auflage und einem YouTube-Kanal mit rund 500.000 Abonnenten in Deutschland weiter betrieben werden darf. Dabei geht es um nicht weniger als unsere Verfassung und das Grundgesetz.
Was war? Schauen wir zunächst auf den Anfang: Im Sommer 2024 verbot das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) die "Compact-Magazin GmbH" und ihr Print- und Onlineangebot. Die Begründung damals: "Compact" richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und vertrete ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept. Schon im August setzten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig das Verbot teilweise vorläufig aus - es bestanden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.
Was ist? Heute hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: "Compact" darf weiter erscheinen. Es gab damit der Klage des Unternehmens statt. Die Gründe sind gewichtig, wie ein zentraler Satz in der Pressemitteilung zeigt:
Das Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.
Bundesverwaltungsgericht
Das Gericht fand zwar verfassungsfeindliche Inhalte, doch ein Verbot wäre nur dann gerechtfertigt, "wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen". Doch: "In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung", befand das Gericht.
Was heißt das? Für das Gericht liegt die Verbotsschwelle offenbar recht hoch. Meinungs- und Pressefreiheit überwiegen - zumindest im konkreten Fall - gegenüber einem gewissen Grad der Verfassungswidrigkeit.
- Verbände sehen bitteren Sieg für Meinungs- und Pressefreiheit: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Aufhebung des "Compact"-Verbots eine Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Pressefreiheit. Und die Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen, Anja Osterhaus, sagt: "In einer Demokratie müssen die verbrieften Grundrechte berücksichtigt werden - auch, wenn es angesichts extremistischer und rassistischer Inhalte eines Mediums schwerfällt, das zu akzeptieren."
- "Compact" profitiert: Das Magazin erfährt seit Sommer 2024 erhöhte Aufmerksamkeit und dürfte damit einhergehend seine Bekanntheit deutlich gesteigert haben. Chefredakteur Jürgen Elsässer kann sein Magazin in aller Öffentlichkeit als "das Sturmgeschütz der Demokratie" feiern.
- AfD-Spitze schweigt: "Compact"-Chefredakteur Elsässer meint, die größte Oppositionspartei werde von dem Urteil profitieren. Zudem sei es nun "auch nicht möglich, die AfD zu verbieten, der ja dasselbe vorgeworfen wird wie uns". Auffällig ist das Schweigen der AfD-Spitze zum Urteil - das könnte auch am Remigrations-Begriff liegen, wie meine Kollegin Nicole Diekmann schreibt.
Was darüber hinaus wichtig ist
Regierungserklärung von Kanzler Merz: "Wir dürfen uns nie an Kriegsgräuel gewöhnen." Mit dieser Botschaft und mit Blick auf den Ukraine-Krieg, den Hamas-Überfall auf Israel und das "iranische Terrorregime" setzte Kanzler Friedrich Merz (CDU) den Tenor seiner Rede.
Sehen Sie hier die Regierungserklärung in voller Länge (27 Minuten):
Haushaltspläne von Finanzminister Klingbeil: Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für 2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Entwurf sieht eine beispiellose Ausweitung von Wehretat und Neuverschuldung vor. Worum es im Detail geht:
Lage im Nahost-Konflikt
Trump wirft Israel und Iran Bruch der Waffenruhe vor: US-Präsident Donald Trump wirft Israel und Iran vor, die von ihm verkündete Waffenruhe gebrochen zu haben. Israel forderte er auf: "Bringt eure Piloten nach Hause."
Alle Entwicklungen finden Sie jederzeit auf unserer Themenseite zum Nahost-Konflikt und hier im Liveblog.
Weitere Schlagzeilen
Zahl des Tages
17,4 Millionen
So viele Menschen in Deutschland haben nach eigenen Angaben nicht genügend Geld für eine einwöchige Urlaubsreise. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden gab im Jahr 2024 gut jede fünfte Person (21 Prozent) an, in einem Haushalt zu leben, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte. Besonders betroffen sind Alleinerziehende: Von ihnen gaben 38 Prozent an, kein Geld zum Verreisen für sich und die Kinder zu haben.
Grafik des Tages
Quelle: ZDF
Mehr als jeder fünfte Mensch in Europa ist zu viel Verkehrslärm ausgesetzt. Laut Europäischer Umweltagentur (EEA) sind rund 112 Millionen Menschen in den 31 analysierten Ländern betroffen, darunter knapp 22 Millionen allein in Deutschland.
Gesagt
Das Geheimnis des Lebens ist, Zeit mit den Menschen zu verbringen, die man liebt.
... sagt Sängerin Barbra Streisand der Nachrichtenagentur AP. Die 83-Jährige sagt von sich selbst, sie sei jetzt in einer Phase ihres Lebens, in der sie gerne stehenbleibe und an Rosen rieche.
Quelle: Instagram
Sportlich in den Abend
Fußball-Bundesligist RB Leipzig will zurück in die Erfolgsspur. Er soll es richten: Ole Werner wird neuer Trainer. Der 37-Jährige war zuletzt bei Werder Bremen tätig, der Verein hatte ihn Ende Mai freigestellt.
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Streaming-Tipps für den Feierabend
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