Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot des rechtsextremen Magazins “Compact”24.06.2025 | 23:33 min
Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (
SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte (AZ: 6 A 4.24). Das Gericht fand zwar verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin - diese seien aber nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigten.
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Am Vormittag verkündete das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil in der Hauptsache, ob das Verbot des Magazins Compact durch Ex-Ministerin Faeser wegen verfassungsfeindlicher Artikel rechtmäßig war.24.06.2025 | 2:12 min
Gericht bezieht sich auf Presse- und Meinungsfreiheit
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet. Laut Ministerium ist die "Compact"-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
Das Gericht hob auf die im Grundgesetz verankerte Presse- und Meinungsfreiheit ab. Ein Vereinsverbot gegen ein Medienunternehmen dürfe diese nicht unterlaufen. Eine Vielzahl der vom Bundesinnenministerium vorgelegten Belege für den Verbotsgrund ließen sich als "überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten".
Auch die von "Compact" bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und "vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen". Richter Ingo Kraft betonte am Ende der Urteilsverkündigung, dass es sich der Senat mit diesem Verfahren nicht leicht gemacht habe.
Bundesinnenministerium hatte "Compact" verboten
"Compact"-Chefredakteur und Herausgeber Jürgen Elsässer äußerte sich erfreut über den Ausgang: "Wir sind das Sturmgeschütz der Demokratie." Zudem zog er den Schluss: "Wenn es unmöglich ist, Compact zu verbieten, ist es auch nicht möglich, die
AfD zu verbieten, der ja dasselbe vorgeworfen wird wie uns."
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in
Sachsen-Anhalt. Die Auflage des "Compact"-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Juli von Bundesinnenministerin Faeser verfügte Verbot des rechtsextremen Magazins Compact vorläufig im Eilverfahren aufgehoben. Auch Politiker kritisieren Faesers Entscheidung.15.08.2024 | 2:00 min
Quelle: dpa, AFP, KNA