Hohe Kosten für künstliche Befruchtung:Wer kann sich Kinderwunschbehandlungen leisten?
von Kristina Schlömer
Künstliche Befruchtung ist teuer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar einen Teil der Kosten - aber nur für Verheiratete. Ist das noch zeitgemäß?
Ein Baby durch künstliche Befruchtung - das kann teuer werden. Wer verdient daran? Und hängt die Erfüllung des Kinderwunsches vom Geldbeutel ab?
09.01.2026 | 21:18 minContent-Creatorin und Autorin Anna Adamyan konnte sich mithilfe von künstlicher Befruchtung ihren Kinderwunsch erfüllen. Schon mit 19 Jahren erhielt sie die Diagnose Unfruchtbarkeit. Sie führte insgesamt elf künstliche Befruchtungen durch, bis ihr Sohn geboren wurde.
Das sei nicht nur psychisch eine Belastung gewesen. "Wir haben 50.000 bis 55.000 Euro gezahlt für alles", sagt Adamyan, betont aber auch, dass sie medizinisch ein Extremfall sei. Sie und ihr Partner konnten sich die Behandlungen leisten. Für viele sind schon deutlich weniger Versuche finanziell kaum zu stemmen.
Zum siebten Mal versucht Alina mit künstlicher Befruchtung schwanger zu werden. Eine Tortur, die nichts mit Romantik zu tun hat: "Wenn man im Versuch drin ist, dann ist das einfach Abliefern."
30.05.2025 | 30:15 minFörderung nur für Hetero-Ehepaare
Zwischen 3.000 und 6.000 Euro zahlt man für eine künstliche Befruchtung. Viele Patientinnen brauchen allerdings mehrere Versuche, bis sie schwanger werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Unfruchtbarkeit 50 Prozent der ersten drei Versuche, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dazu zählt: Bei den Antragsstellern muss es sich um ein Paar handeln, das verheiratet und über 25 Jahre alt ist (Frauen müssen jünger als 40 Jahre alt sein, Männer jünger als 50). Außerdem dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen dieses Paares verwendet werden.
Das schließt nicht nur Unverheiratete, sondern zum Beispiel auch lesbische Paare und Singlefrauen, die auf eine Samenspende angewiesen sind, vom Kostenzuschuss aus. Private Kassen tragen dagegen je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten. Eine Unfruchtbarkeit ist meist die einzige Bedingung.
Heike und Dennis kämpfen für ihr Wunschkind – trotz Endometriose und mehrerer Rückschläge. Die Belastung durch Fehlgeburt und künstliche Befruchtung stellt ihre Beziehung auf die Probe. Jetzt wagen sie einen neuen Versuch – zum fünften Mal.
02.06.2025 | 14:59 minTypische Patientin: verheiratet und gutverdienend
Diese Zugangsbeschränkungen für die Kostenübernahme der gesetzlichen Kassen wurden 1988 gesetzlich festgelegt. Soziologin und Demografin Heike Trappe hält die Regelungen zum Familienstand aber für nicht mehr zeitgemäß.
Das Familienbild im Allgemeinen hat sich stark verändert. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise 32 Prozent aller Neugeborenen außerhalb einer Ehe geboren.
Prof. Heike Trappe, Soziologin und Demografin an der Universität Rostock
Auch die Altersgrenze von 25 Jahren hält Trappe für fragwürdig. Sie plädiert außerdem dafür, die Förderung auf Menschen auszuweiten, die auf eine Samenspende angewiesen sind, um die gesetzlichen Regeln fairer zu gestalten.
Die Mütter wollen ein Geschwisterkind für die Tochter. Doch nur noch kurze Zeit ist der Samenspender verfügbar. Wird die Regenbogenfamilie bald komplett sein?
30.05.2025 | 26:32 minDenn Studien belegen: Aktuell nehmen vor allem Verheiratete mit hohem Einkommen die Behandlungen in Anspruch. Wer nicht in die gesetzlichen Regelungen fällt oder ein geringes Einkommen hat, entscheidet sich deutlich seltener dafür. Vermutlich auch, weil die Kosten zu hoch sind.
Bund-Länder-Förderung nicht flächendeckend
Dabei existiert bereits seit 2012 das zusätzliche staatliche Förderprogramm "Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit". Paaren wird oft bis zur Hälfte ihres Eigenanteils erstattet - teilweise auch unverheirateten und lesbischen Paaren. Der Haken: Nur manche Bundesländer beteiligen sich, und einige haben die Förderung wegen angespannter Haushaltslage bis auf weiteres ausgesetzt.
Paare, die durch künstliche Befruchtung schwanger werden wollen, sollen der Forschung Embryonen freigeben dürfen.
15.12.2021 | 6:51 minÄnderung der Förderbedingungen wird geprüft
Schon mehrfach gab es Vorstöße aus der Politik, die Bedingungen für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen anzupassen. Zuletzt wollte die Ampel-Regierung die Bedingungen diskriminierungsfrei zugänglich machen und auch die Beschränkungen beim Alter und der Anzahl der Behandlungszyklen prüfen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht.
Die aktuelle schwarz-rote Regierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Eigenanteil für Betroffene "angemessen und verlässlich" sein soll. Die Umsetzung werde laut Bundesgesundheitsministerium geprüft.
Eine Ausweitung der Kostenübernahme würde das angespannte Gesundheitssystem weiter belasten. Daher bleibt fraglich, ob das Gesetz in naher Zukunft dahingehend geändert wird. Ein Baby durch künstliche Befruchtung muss man sich weiterhin leisten können.
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