Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz

Rheinland-Pfalz lockert Bestattungsgesetz

von Anna Duda
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Eine Urne wird zur Seebestattung ins Wasser gelassen.

Ab Oktober fällt in Rheinland-Pfalz der Friedhofszwang. Angehörige dürfen Asche zuhause aufbewahren, auf Privatgrundstücken oder in einigen Flüssen ausstreuen.

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