Leistungskürzungen verstoßen gegen EU-Recht

Leistungskürzungen verstoßen gegen EU-Recht

von Samuel Kirsch

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Der Europäische Gerichtshof erklärte, dass die Kürzung von grundlegenden Asylleistungen wie Kleidung oder Haushaltsmitteln gegen EU-Recht verstößt.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen Leistungskürzungen bei Asylbewerbern, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, gegen EU-Recht.

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