Generalinspekteur der Bundeswehr :"Wir können nicht mehr in Schubladen denken"
Video4:00
von C. Greipl / L. Fried
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens warten muss und die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen darf.