Entscheidung zu AfD-Einstufung im Eilverfahren

Entscheidung zu AfD-Einstufung im Eilverfahren

von C. Greipl / L. Fried

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Ein Schatten vor dem Logo der Partei AfD.

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens warten muss und die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen darf.

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