AfD verliert vor Gericht

AfD verliert vor Gericht

von Leon Fried

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Die Bundestagsverwaltung geht von einer sogenannten Strohmann-Spende aus und hält die Spende deswegen für unzulässig.

Die AfD zog vor das Berliner Verwaltungsgericht, um eine eingezogene Millionenspende zurückzubekommen. Heute machten die Richter klar: die AfD hätte das Geld nie annehmen dürfen.

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