Patientenverfügung und Vollmachten:Zentrales Vorsorgeregister: Dokumente für den Notfall
von Thilo Hopert
Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgedokumente hinterlegt werden. Nun wird die Datenbank um eine entscheidende Funktion erweitert. Welche Vorteile das mit sich bringt.
Ab Oktober 2026 gibt es eine neue Funktion beim Zentralen Vorsorgeregister. Künftig können Vollmachten und Verfügungen in Form von PDFs hinterlegt werden.
01.10.2026 | 0:41 minVorsorgedokumente wie Vollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen sind in Notfällen wichtig. Sie geben klare Aussagen darüber, was Betroffene wünschen, wenn sie sich nicht mehr selbst äußern können. In vielen Fällen sind die Dokumente jedoch schwierig auffindbar.
Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?
Abhilfe schafft das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Dort können diese Dokumente gespeichert und im Ernstfall sofort abgerufen werden. Die Eintragung und die Hinterlegung eines Dokuments sind freiwillig. "Inzwischen sind mehr als sieben Millionen Vorsorgeverfügungen von Bürgerinnen und Bürgern darin erfasst", sagt Sophie Godt-Nordhues, Notarassessorin und Pressesprecherin der Bundesnotarkammer.
Diese Dokumente können im Vorsorgeregister gespeichert werden
Vorsorgedokumente regeln bestimmte Angelegenheiten, wenn Sie diese, etwa wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, nicht mehr selbst entscheiden können oder nicht ansprechbar sind. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Ernstfall rechtsverbindlich für Sie handeln und Entscheidungen treffen darf.
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Behandlungen, zum Beispiel einer Wiederbelebung oder künstlichen Beatmung, Sie im Ernstfall zustimmen oder widersprechen. So können Ihre Wünsche berücksichtigt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden oder sich mitteilen können.
Mit der Betreuungsverfügung halten Sie fest, wer sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern soll, falls ein Gericht eine Betreuung anordnet. Außerdem können Sie Wünsche dazu äußern, wie diese Person Sie unterstützen soll - etwa, dass Sie möglichst lange in Ihrer eigenen Wohnung bleiben möchten.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird das ZVR um eine wichtige Funktion erweitert: Hochgeladene Dokumente können nun von befugten Personen eingesehen werden. "Bislang war im Register nur erfasst, dass ein Vorsorgedokument existiert, wer als Vertrauensperson benannt ist und wo die Urkunde verwahrt wird", so Godt-Nordhues. Was genau darin steht, ließ sich nicht entnehmen. Dafür brauchte man das physische Dokument.
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25.07.2025 | 2:51 minWarum die Änderung relevant ist
Die Änderung bedeutet in der Praxis: "Im Ernstfall sehen Betreuungsgerichte oder Ärztinnen und Ärzte nun nicht nur, dass ein Dokument existiert, sondern unmittelbar, was darin geregelt ist", erklärt Godt-Nordhues. Besonders spürbar werde der Vorteil dort, wo im Ernstfall schnell gehandelt werden muss und die Vertrauensperson nicht sofort zur Stelle ist, etwa bei Menschen, die allein leben oder deren Angehörige weit entfernt wohnen. Auch bei unverheirateten Paaren könne durch das Register etwa eine Vorsorgevollmacht schnell gefunden werden und im Ernstfall Klarheit geben.
Auch Simone Weidner von der Stiftung Warentest sieht darin einen Vorteil: "Vorsorgeverfügenden gibt das Register die Sicherheit, dass ihre Dokumente nicht verloren gehen, unauffindbar sind oder wegen Nichterreichbarkeit von Bevollmächtigten oder Betreuern nicht vorgelegt werden können."
Das Zentrale Vorsorgeregister wird digitalisiert. Was das bedeutet, erklärt Simone Weidner von Stiftung Warentest.
01.10.2026 | 6:23 minDie Stiftung Warentest empfiehlt grundsätzlich die Registrierung von Vorsorgedokumenten beim Zentralen Vorsorgeregister. Im Notfall können Ärzte und Betreuungsrichter auf das Register zugreifen und schnell herausfinden, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt und wer die bevollmächtigte Person ist.
Das Zentrale Vorsorgeregister unterliegt laut Bundesnotarkammer strengen Datenschutzbestimmungen. Dokumente in der Datenbank werden verschlüsselt gespeichert; auch bei Datensicherungen werden sämtliche Daten nur in verschlüsselter Form übertragen. Ebenso streng begrenzt ist der Kreis der Zugriffsberechtigten. Daten abrufen können nur Betreuungsgerichte sowie behandelnde Ärzte über gesicherte Verbindungen. Ein allgemeiner oder öffentlicher Zugang zum Register besteht nicht.
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10.07.2026 | 1:28 minSo kann man sich registrieren lassen
Die Registrierung eines Dokuments können Nutzer selbst übernehmen. Das Dokument als Abschrift hochladen können dagegen nur sogenannte institutionelle Nutzer. Das sind beispielsweise Notare, Rechtsanwälte sowie Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine.
"Dafür kann man sich zum Beispiel an die nächstgelegene Betreuungsbehörde wenden", sagt Simone Weidner. Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Website einen Betreuungsbehördenfinder an. Per Postleitzahl kann man darüber den nächstgelegenen Ansprechpartner finden.
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29.08.2023 | 28:43 minDas kostet die Registrierung im ZVR
Für die Registrierung fällt eine einmalige Gebühr an. Die Kosten für die Online-Registrierung betragen 20,50 Euro per Lastschrift, 23 Euro per Überweisung sowie 3,50 Euro für jede zusätzliche Vertrauensperson. Die Registrierung per Post kostet 23,50 Euro per Lastschrift, 26 Euro per Überweisung und vier Euro für die Eintragung jeder weiteren Vertrauensperson.
Registrierte Dokumente bleiben unberührt
Wer bereits Dokumente im ZVR registriert hat, hat keinen Handlungsbedarf. "Sie bleiben wirksam und bestehen unverändert fort", sagt Sophie Godt-Nordhues. Zu bestehenden Registrierungen könne man zudem nachträglich eine elektronische Abschrift seiner Vorsorgeverfügung hochladen lassen.
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31.08.2026 | 2:10 minAuch wichtig: Die Registrierung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit, eine Vorsorgevollmacht gilt auch ohne Eintrag im ZVR. Das Register sorgt aber dafür, dass sie im entscheidenden Moment schnell gefunden werden kann.
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