Notfall, Behandlung, Krankentransport: Rechte im Rettungsfall

FAQ

Von Behandlung bis Transport:Was sind meine Rechte im Rettungsfall?

von Maurice Göbel
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Medizinische Notfälle und die Versorgung durch den Rettungsdienst sind Ausnahmesituationen. Dennoch haben Patienten in solchen Fällen Rechte. Nur welche, wissen sie oft gar nicht.

Drei Rettungssanitäter im Gespräch

Ob Behandlung vor Ort oder Transport ins Krankenhaus: Auch im Rettungsfall haben Patienten Rechte. Was im Ernstfall gilt.

29.08.2025 | 5:10 min

Notfallversorgung und Transporte ins Krankenhaus: Alltag für Rettungskräfte wie Notfallsanitäter Julian Heilmann vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Frankfurt am Main. Für Patienten sind solche Einsätze oft eine Ausnahmesituation. Viele sind überfordert und wissen nicht, welche Rechte ihnen im Rettungsfall zustehen.

Allgemein gilt: Jeder hat das Recht auf medizinische Versorgung, die dem Notfall angemessen ist, sowie das Recht in eine Behandlung einzuwilligen oder sie abzulehnen. Zudem hat man das Recht, über eine Notfallbehandlung aufgeklärt zu werden.

Doch was dürfen Patienten darüber hinaus einfordern? Ein Überblick.

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Muss der Rettungswagen immer kommen und mich mitnehmen?

Grundsätzlich habe jeder, der den Notruf wählt, Anspruch auf ein geeignetes Rettungsmittel, erklärt Notfallsanitäter Julian Heilmann. Die Leitstelle entscheide aber vorab, ob ein Kranken- oder ein Rettungswagen geschickt wird und ob ein Notarzt erforderlich ist.

Vor Ort entscheidet dann das Team des Rettungswagens oder der Notarzt über den Transport ins Krankenhaus. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Transport besteht nur, wenn er medizinisch begründet ist, sagt Frank Flake vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD).

Eine Illustration eines Rettungswagens der schnell an zwei Autos vorbei fährt.

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Im Einsatz komme es hier gelegentlich zu Diskussionen, weil Patienten unbedingt ins Krankenhaus wollen, weiß Julian Heilmann aus Erfahrung.

Patienten dann trotzdem mitzunehmen, ist häufig der Weg des geringsten Widerstandes.

Julian Heilmann, DRK Frankfurt am Main

Allerdings belaste das die Ressourcen des Rettungsdienstes, so der Notfallsanitäter.

Für alle lebensbedrohlichen Notfälle wie Bewusstlosigkeit, schwere Unfälle oder Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall gilt der einheitliche Notruf 112. Die Disponenten in der Leitstelle teilen dann geeignete Hilfe wie einen Rettungswagen und gegebenenfalls den Einsatz eines Notarztes zu.

Nicht alle medizinischen Beschwerden sind lebensbedrohlich und benötigen die Hilfe des Rettungsdienstes. In dringenden Fällen ist bundesweit der ärztliche Bereitschaftsdienst mit der Rufnummer 116 117 außerhalb der regulären Praxiszeiten der richtige Ansprechpartner. Zu solchen Fällen gehören Symptome wie hohes Fieber, Schmerzen oder akute Beschwerden, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können.


Kann ich bestimmen, in welches Krankenhaus ich komme?

Ist eine Behandlung im Krankenhaus sinnvoll oder erforderlich, stellt sich für Patienten oft die Frage, ob sie sich die Klinik aussuchen können. Obwohl man Wünsche äußern dürfe, bestehe kein Anrecht auf ein Wunschkrankenhaus, erklärt Frank Flake vom DBRD.

Das Team vor Ort wäge ab, welches Krankenhaus grundsätzlich Aufnahmekapazitäten habe und im zweiten Schritt auch, ob es die entsprechende Fachabteilung vorweise.

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Darf mich jemand im Rettungsmittel begleiten?

Ein medizinischer Notfall ist für Betroffene eine Ausnahmesituation. Viele wünschen sich deshalb eine Begleitperson im Rettungswagen. Doch für jede Person im Fahrzeug tragen die Einsatzkräfte die Verantwortung. Gleichzeitig müssen sie die Versorgung des Patienten gewährleisten.

Rettungskräfte wie Julian Heilmann versuchen dennoch, die Mitfahrt von Begleitpersonen zu ermöglichen. Besonders bei Kindern, Menschen ohne Deutschkenntnisse oder unter gesetzlicher Betreuung kann ein Angehöriger oder eine Begleitperson wertvoll sein. Ist der Patient ansteckend oder lebensgefährlich erkrankt, wird eine Begleitung aber meist verweigert.

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Kann ich auf eine Fahrt mit Blaulicht bestehen?

Wer mit Schmerzen auf den Rettungsdienst wartet, hofft vor allem auf eines: schnelle Hilfe. Doch im Rettungsfall sei der Einsatz von Blaulicht gesetzlich genau geregelt und unabhängig vom Patientenwunsch, erklärt Frank Flake vom DBRD.

Außerdem entstünden beim Fahren mit "Sondersignalen" wie Blaulicht und Martinshorn auch Gefahren, da etwa rote Ampeln überfahren werden, so Flake weiter. In der Regel entscheidet die Leitstelle bei der Hinfahrt und die Einsatzkräfte vor Ort bei der Rückfahrt, ob Sondersignale eingesetzt werden.

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Darf ich einer Behandlung widersprechen?

Im Notfall kann auf Patienten viel zukommen. Das Personal im Rettungsdienst klärt grundsätzlich über Ablauf und alle Behandlungen auf, damit Patienten ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben können, sagt Julian Heilmann.

In der Regel willigen die meisten Menschen in notwendige Behandlungen dann ein.

Julian Heilmann, DRK Frankfurt am Main

Dass Patienten jeder Behandlung widersprechen dürfen, gelte auch für lebenserhaltende Maßnahmen, so der Notfallsanitäter. Die Aufklärung über mögliche Folgen müsse dann besonders intensiv geschehen.

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Quelle: dpa

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