Todesfall und Beerdigung: Checkliste für den Ablauf im Trauerfall

Umgang mit Behörden und Bestatter:Was tun nach einem Todesfall? Checkliste für Trauerfälle

von Karsten Uwe Witt

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Wenn ein Mensch verstirbt, müssen Angehörige direkt organisatorische Schritte einleiten und Fristen einhalten. Was im Trauerfall als erstes unternommen und beachtet werden muss.

Zwei Särge stehen zur Auswahl in einem Bestattungsinstitut.

Was tun, wenn ein Angehöriger verstirbt? Welche Abläufe wichtig und welche Fristen einzuhalten sind.

24.07.2026 | 4:20 min

Nach einem Todesfall müssen die Angehörigen schnell handeln. Trotz der emotionalen Belastung gilt es Fristen einzuhalten und Vieles zu organisieren. Bestatterin Juliane Frankheim erläutert die Vorgehensweise.

Arzt nach Todesfall direkt verständigen

Binnen 24 Stunden muss ein Arzt den Tod eines Menschen feststellen und den Totenschein ausstellen. Verstirbt die Person im Krankenhaus oder im Pflegeheim, verständigt in der Regel das Personal den Arzt. "Erst wenn der Totenschein vorliegt, darf das Bestattungsunternehmen die verstorbene Person überführen", erklärt Bestatterin Frankenheim.

Drei Gräber nebeneinander auf einem Friedhof.

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Wichtige Personen im Trauerfall informieren

Die Familie sollte als Erstes von dem Todesfall erfahren. War der Verstorbene noch berufstätig, muss auch der Arbeitgeber informiert werden. Unbedingt geprüft werden sollte, ob der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen hat.

Es handelt sich dabei um eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine Person zu Lebzeiten den Ablauf der eigenen Beerdigung festgelegt hat. Dazu gehören Angaben zur Bestattungsart, zu Ort oder Gestaltung der Beisetzung. Auch eine Vertrauensperson für die Organisation der Beerdigung kann darin benannt sein.

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Im Trauerfall schnell einen Bestatter engagieren

Das Bestattungsunternehmen überführt den Leichnam und organisiert die Beerdigung. Neben den klassischen Sarg- und Urnenbestattungen gibt es heute auch alternative Möglichkeiten wie See- oder Waldbestattungen. Die Kosten bewegen sich ab etwa 3.000 Euro aufwärts. "Tatsächlich bieten manche Häuser heute weit mehr an", ergänzt Juliane Frankenheim.

Zur Begleitung können beispielsweise auch Trauergruppen, Gesprächsangebote oder Spaziergänge für Trauernde gehören. Ziel sei es, Menschen nicht nur bis zur Beerdigung, sondern auch in der Zeit danach zu begleiten, so die Bestatterin. Denn es könne sehr belastend sein, Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen.

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Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen

Liegt der Totenschein vor, stellt das Standesamt die Sterbeurkunden aus. Oft kümmert sich der Bestatter. Darüber hinaus müssen der Personalausweis sowie die Personenstandsurkunden, die den aktuellen Familienstand belegen, im Original vorgelegt werden - Kopien oder Abschriften reichen nicht aus. Es gibt gebührenfreie Sterbeurkunden, etwa für die Kranken- oder Rentenversicherung. Gebührenpflichtige Ausfertigungen werden beispielsweise für Bankangelegenheiten benötigt.

Verträge und Versicherungen nach Todesfall kündigen

Es gilt, sich einen Überblick zu verschaffen, welche vertraglichen Verpflichtungen der Verstorbene hatte. Das sind zuallererst die Renten- und die Krankenversicherung. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie viele Konten der Verstorbene bei welchen Banken hatte. Bei welchen Unternehmen hatte er Versicherungen abgeschlossen? Stromanbieter, Telefon- und Internet-Provider und zuletzt der Mietvertrag - diese müssen alle gekündigt werden. Oft geht das nur unter Vorlage einer Original-Sterbeurkunde.

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Fristen für die Nachlassverwaltung einhalten

Nach dem Todesfall muss ein Testament unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen eingereicht werden, sofern es nicht bereits dort verwahrt wird. Das Gericht eröffnet das Testament offiziell und informiert die potenziellen Erben.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird verbindlich festgestellt, wer erbt. Das gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Denn: Nicht nur Vermögen wird vererbt, sondern auch Schulden. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen nach dem Todesdatum. Die Ausschlagung erfolgt beim Notar oder beim Nachlassgericht.

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht den Ehepartner als Haupterben vor. War der Verstorbene ledig oder verwitwet, regelt die Erbfolge, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge mit welchem Anteil des Erbes bedacht werden.

Karsten Uwe Witt ist Redakteur der ZDF-Sendung "Volle Kanne, Service täglich".

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" am 24.07.2026, ab 09:05 Uhr.
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