Völkerrecht in der Krise: Zehntausende tote Zivilisten

Studie zeigt Brutalität von Kriegen:Zehntausende tote Zivilisten: Was taugt das Völkerrecht?

von Fabian Krause

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Mehr als 100.000 getötete Zivilisten innerhalb der letzten 18 Monate - zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie. Ein weiterer Rückschlag für die Zukunft des Völkerrechts?

UN-Sicherheitsrat

Die Vielzahl an Kriegen stellt die Ordnung des Völkerrechts immer wieder infrage.

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Krieg in der Ukraine, kein Frieden in Gaza und ein brutaler Bürgerkrieg im Sudan. Die Leidtragenden sind Zivilisten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der renommierten Geneva Academy. Untersucht wurden 23 Konflikte der letzten 18 Monate. Das Ergebnis: Mehr als 100.000 Zivilisten kamen ums Leben, viele weitere wurden Opfer von Folter oder Vergewaltigung.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Eigentlich werden Zivilisten durch das humanitäre Völkerrecht besonders geschützt. Die Genfer Konvention schreibt vor, dass bei bewaffneten Konflikten Zivilisten nicht angegriffen werden dürfen. Dies gilt auch für die zivile Infrastruktur, also etwa Schulen, Krankenhäuser und Kirchen. Das Ziel: Auch wenn sich ein gewaltsamer Konflikt nicht vermeiden lässt, sollen Zivilisten vor den Folgen geschützt werden.

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Die Regelungen reichen zurück bis ins 19. Jahrhundert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1949 mit der Genfer Konvention der Schutz für Zivilisten noch einmal maßgeblich erhöht. "Im Kern geht es darum, dass auch bei gewaltsamen Konflikten ein Minimum an Menschlichkeit aufrechterhalten wird", erklärt der Völkerrechtler Christoph Safferling.

Als völkerrechtliche Verträge seien diese Regeln aber auch immer darauf angewiesen, dass sich alle daran hielten:

Das Prinzip der Reziprozität ist elementar. Eine Partei befolgt nur deshalb die Regeln, weil auch die andere Partei die Regeln befolgt.

Christoph Safferling, Völkerrechtler

"Regeln werden inzwischen weniger ernst genommen"

Damit ein gewaltsamer Konflikt gar nicht erst entsteht, gilt nach der Charta der Vereinten Nationen das sogenannte Gewaltverbot. Grundsätzlich dürfen Staaten gegenüber anderen Staaten weder Gewalt anwenden noch androhen. Das Problem: "Die Regeln werden inzwischen weniger ernst genommen", so Safferling. Putins Angriffskrieg in der Ukraine sei ein Beispiel oder die Intervention der USA in Venezuela.

In den USA erleben wir derzeit eine Regierung, die die Moral des Präsidenten als oberste Richtschnur anerkennt, aber nicht die Regeln, auf die man sich verständigt hat.

Christoph Safferling, Völkerrechtler

Um Verstöße zu ahnden, gibt es zwar verschiedene Möglichkeiten. So können Staaten andere Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verklagen, dem Gericht der UN. Außerdem können Einzelpersonen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagt werden. Beispielsweise wurden dort Haftbefehle gegen Wladimir Putin oder Benjamin Netanjahu erlassen. Zudem kann auch der UN-Sicherheitsrat Staaten sanktionieren, wenn sie Regeln brechen.

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Veto-Recht blockiert UN-Sicherheitsrat

Das Problem ist jedoch: Gerichtsentscheidungen werden nicht mehr akzeptiert, und der UN-Sicherheitsrat wird blockiert. "Der UN-Sicherheitsrat ist in der Struktur, die er 1945 bekommen hat, dysfunktional", erklärt Safferling. "Er ist nicht entscheidungsfähig, weil fünf ständige Mitglieder ein Veto-Recht haben, nämlich die USA, Frankreich, China, Russland und das Vereinigte Königreich." Im geopolitischen Machtgefüge träfen diese daher nie Entscheidungen, die ihren eigenen Interessen widersprechen, so Safferling.

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Ganz aufgeben solle man das Völkerrecht aber nicht, findet Safferling: "Die Regelungen des Völkerrechts sind nicht vom Himmel gefallen, sondern erkauft worden von den Millionen von Toten des Zweiten Weltkriegs." Europa sei daher moralisch verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln zu fordern und vorzuleben. Zudem könne sich das Völkerrecht weiterentwickeln:

Das Völkerrecht reagiert nach unsicheren Zeiten meist mit besseren Regeln und reformierten Institutionen. Das ist jedenfalls die Hoffnung.

Christoph Safferling, Völkerrechtler

Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 14.02.2026 um 07:00 Uhr in dem Beitrag "Völkerrecht steht auf Kipppunkt".

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