Tilman Kuban lässt Fraktionsamt ruhen - Vorwürfe

Wegen Vorwürfen :CDU-Politiker Tilman Kuban lässt Fraktionsamt ruhen

von Jan Henrich

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Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich mit Vorwürfen gegen den CDU-Abgeordneten Tilman Kuban beschäftigt. Das hat ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bestätigt.

24.09.2025, Berlin: Tilman Kuban (CDU) spricht in einer Debatte im Bundestag.

Tilman Kuban (CDU) im September 2025 bei einer Debatte im Bundestag.

Quelle: dpa

Gegen den ehemaligen JU-Vorsitzenden Tilman Kuban stehen strafrechtliche Ermittlungen im Raum. Vor knapp zwei Wochen soll der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestags darüber informiert worden sein.

Das bestätigte nun ein Sprecher der Bundestagsfraktion von CDU und CSU gegenüber ZDFheute. Die Fraktionsspitze nehme die Vorwürfe ernst, heißt es. Gleichzeitig wird auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.

Medien berichten von Strafanzeige nach Trennungsstreit

Weswegen gegen den CDU-Politiker ermittelt werden soll, ist nicht bestätigt. Laut Informationen der "Bild"-Zeitung soll es eine Strafanzeige gegen Kuban im Zusammenhang mit einem Trennungsstreit gegeben haben.

Der Abgeordnete und seine Ehefrau, die 2023 geheiratet hatten, leben seit mehreren Monaten getrennt. Sie bezeichnet sich auf ihrer öffentlichen Instagram-Seite als "alleinerziehende Mutter".

Kuban habe mit seiner Fraktion vereinbart, dass sein Amt als Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Angelegenheiten der Europäischen Union bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen soll.

Abgeordnete besitzen Immunität

Grundsätzlich besitzen Abgeordnete des Bundestags Immunität. Diese soll sicherstellen, dass das Parlament arbeitsfähig bleibt und seine Mitglieder vor politisch motivierter Strafverfolgung geschützt sind. Nur mit Genehmigung des Parlaments, also Aufhebung der Immunität, darf ein Abgeordneter festgenommen oder beispielsweise eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt werden.

Für die Durchführung von Ermittlungsverfahren ohne solche besonderen Maßnahmen muss die Immunität des Abgeordneten nicht explizit im Plenum aufgehoben werden. Es greift eine generelle Genehmigung des Bundestags. Die zuständige Staatsanwaltschaft muss die Ermittlungen allerdings dem Bundestagspräsidium anzeigen, das wiederum den Immunitätsausschuss informiert.

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