Neuer Anlauf beim Gebäudeenergiegesetz: "Heiz-Hammer" die Zweite?

Neuer Anlauf beim Gebäudeenergiegesetz:"Heiz-Hammer", die Zweite?

Karl Hinterleitner

von Karl Hinterleitner

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Das "Heizungsgesetz" ist das wohl umstrittenste Reformprojekt der Ampel. Es soll Deutschlands Weg zur Klimaneutralität beschleunigen. Nun startet Schwarz-Rot einen neuen Anlauf.

Eine Person benutzt einen alten Heizkörper.

Die Bundesregierung plant, ihre Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes in dieser Woche vorzulegen. Das hatte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch angekündigt.

23.02.2026 | 0:32 min

Rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland stammen aus dem Gebäudesektor. Vor allem veraltete Öl- und Gasheizungen gelten als Klimasünder. Neue Heizsysteme sollen künftig stärker auf Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse setzen.

Übergangsfristen und Ausnahmen für Heizungen

In Neubauten gilt die Regel bereits flächendeckend. In Bestandsgebäuden greift sie dagegen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens Mitte 2026, in kleineren Kommunen spätestens Mitte 2028. Wird in einer Kommune schon vorher eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes auf der Grundlage eines Wärmeplans getroffen, wird dort der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.

Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung besitzt, muss sie nicht sofort austauschen. Erst wenn eine Heizung irreparabel ausfällt, greift die 65-Prozent-Regel, nach der neue Heizungen zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Zudem gibt es Übergangsfristen, Förderungen und Härtefallregelungen.

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Kritik am Heizungsgesetz: zu bürokratisch, zu zögerlich

Trotz diverser Nachbesserungen war das Gesetz immer umstritten. Vor allem in der CDU/CSU findet man die Vorgaben zu bürokratisch und Förderbedingungen zu unklar. Aber auch Klimaschützer und Umweltverbände sind unzufrieden: Sie halten das Gesetz für zu zögerlich und warnen, dass Übergangsfristen und Ausnahmen den Umbau zu stark verlangsamen.

Ein allseits unbeliebtes Gesetz: kein Wunder, dass die neue Regierung sich von diesem Image möglichst weit distanzieren wollte. Im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot sogar darauf geeinigt, das Heizungsgesetz "abzuschaffen". Was daraus geworden ist, darauf darf man jetzt gespannt sein. In dieser Woche sollen die Eckpunkte des neuen Gesetzes präsentiert werden.



Neue Heizungen: Wie groß soll der Anteil an Erneuerbaren Energien sein?

Eine große offene Frage ist, ob neu eingebaute Heizungen weiterhin zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Davon hängen Investitionen in Milliardenhöhe ab. Werden in deutschen Wohngebäuden in den kommenden Jahren größtenteils Wärmepumpen eingebaut? Warten Stadtbewohner auf neue Wärmenetze, oder kaufen sie einfach weiter Gasheizungen?

Das Heizungsgesetz sollte Deutschlands Weg zur klimaneutralen Wärme ebnen - ein Spagat zwischen Klimaschutz, Planungssicherheit und sozialer Zumutbarkeit.

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Habecks "Heiz-Hammer" zu Ampel-Zeiten

Der erste Versuch ging daneben. Robert Habecks "Heiz-Hammer" ist als Begriff in die politische Geschichte eingegangen. Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kann hier vielleicht einen Neustart machen, was das verheerende Image betrifft, inhaltlich kann sie das Rad nicht neu erfinden. Die Gebäude emittieren immer noch genauso viel CO2 wie unter der Ampel, und auch die Klimaschutzziele gelten weiterhin.

Man darf gespannt sein, welche Änderungen es in dieser Woche überhaupt geben wird. Besonders tiefgreifend dürften sie nicht sein. Die größte bekannte Neuerung liegt ausgerechnet im Namen: Das "Gebäudenergiegesetz" (GEG) soll dann bald "Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) heißen. Zumindest der Begriff aus der Ampel-Zeit, er wird tatsächlich abgeschafft - immerhin.

Karl Hinterleitner ist Korrespondent im ZDF-Hauptstadtstudio.

Über dieses Thema berichtete ZDFheute in dem Beitrag "Heizungsgesetz-Reform kommt diese Woche" am 23.02.2026 um 06:08 Uhr.

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