AfD-Chefin Weidel für drastische Schritte bei Rente und Beamten
AfD-Chefin zu Bas-Vorstoß:Rente und Beamte: Weidel für drastische Schritte
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Die Forderungen von Arbeitsministerin Bas zu Beamten und Rente stoßen bei AfD-Parteichefin Weidel auf offene Ohren. Sie fordert außerdem drastische Schritte in anderen Bereichen.
"Es müssen alle einzahlen, um die gesetzliche Rente zu sichern", sagt AfD-Vorsitzende Alice Weidel. Und: "Wir müssen mit der gesamten Bürokratie aufräumen."14.05.2025 | 5:57 min
Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für eine breitere Basis an Einzahlenden in die gesetzliche Rentenversicherung sorgt weiter für Diskussionen. AfD-Chefin Alice Weidel begrüßte den Vorschlag im ZDF-Morgenmagazin:
Das ist das, was wir seit 2014 fordern: dass alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
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Alice Weidel, AfD-Vorsitzende
SPD-Arbeitsministerin Bas schlägt vor, dass zukünftig auch Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Der Deutsche Beamtenbund lehnt den Vorschlag ab.10.05.2025 | 1:46 min
Weidel: Alle müssen in Rentenversicherung einzahlen
Ziel sei es, "demografische Schiefen" zu verhindern, betonte die Parteichefin der AfD.
Das kann nicht sein, dass ein Abgeordneter, der vier Jahre im Bundestag ist, genauso viel Pensionen erhält wie jemand, der 40 Jahre gearbeitet hat.
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Alice Weidel, AfD-Vorsitzende
Deshalb müssten alle einzahlen, um die gesetzliche Rentenversicherung abzusichern, sagte Weidel.
Beamte mit in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen, stehe "nicht ohne Grund nicht im Koalitionsvertrag", sagt Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger. 12.05.2025 | 5:14 min
Bas' Rentenvorstoß erregt die Gemüter
Bas hatte am Wochenende vorgeschlagen, künftig auch Beamte und Selbstständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Damit werde ein größerer Teil der Bevölkerung an der Finanzierung des Rentensystems beteiligt, argumentierte sie.
Am Montag ergänzte Bas, sie habe klarmachen wollen, dass sich die zukünftige Rentenkommission, die auch im Koalitionsvertrag erwähnt wird, dieses Themas annehmen müsse. Die Debatte über ein gemeinsames Rentensystem müsse geführt werden. Seitdem erregt das Thema die Gemüter.
Worum geht es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vorschlag können Sie hier nachlesen:
Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen, ist dies bei einigen anderen Erwerbstätigen nicht der Fall. Viele Selbstständige etwa sind von der Versicherungspflicht befreit; zum Teil zahlen sie in separate Versorgungswerke ihrer jeweiligen Berufsgruppe ein.
Für Beamte gibt es die Beamtenversorgung als eigenständiges System. Ihre Ruhegehälter fallen im Durchschnitt im Vergleich zu den gesetzlichen Renten höher aus, allerdings müssen davon auch Steuern und private Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Abgeordnete bekommen eine sogenannte Altersentschädigung.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, dass neue Selbstständige, "die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind", in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Zu Beamten und anderen Berufsgruppen gibt es keine Festlegung. Eine Rentenkommission soll bis 2027 weitere Vorschläge machen.
Bas sagte in einem Interview, auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige sollten in die Rentenkasse einzahlen, um die Einnahmeseite zu verbessern - über die Ausgestaltung solle die Kommission beraten.
"Bei den Selbstständigen wäre es am einfachsten", sagte der Volkswirt Stefan Moog, Senior-Experte für soziale Sicherheit bei der Prognos AG. Bei Abgeordneten werde es schon schwieriger und "die größte Herausforderung stellen sicherlich die Beamtinnen und Beamten dar", sagte Moog.
Hintergrund ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es leitet sich aus dem Grundgesetz ab und besagt, dass der Staat den Beamtinnen und Beamten einen ihrem Amt angemessenen Lebensunterhalt gewähren muss - auch im Alter. Es müssten "erhebliche Hürden aus dem Weg geräumt werden und im Zweifelsfall wäre sogar eine Verfassungsänderung notwendig", erläuterte Moog. Weil der überwiegende Teil der Beamtinnen und Beamten von den Bundesländern beschäftigt werde, müssten auch diese in eine Lösung einbezogen werden.
Mehrere Studien stellen einen Entlastungseffekt in Aussicht. Die Wirtschaftsweisen erklärten Ende 2023 in ihrem Jahresgutachten, dass eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten sowie Selbstständigen der Rentenkasse einige Zeit helfen würde, weil die Zahl der Beitragszahlenden steigt. Moog sieht das ähnlich: Einige Jahrzehnte lang könne der Beitragssatz sinken und das Rentenniveau werde stabilisiert. Der bis etwa 2035 laufende Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge könne etwas abgefedert werden.
"Klar ist aber auch, dass all die neuen Einzahlenden selbst Rentenansprüche erwerben, die irgendwann ausgezahlt werden müssen", sagte Moog. "Das bedeutet: Die Ausgaben steigen langfristig." Die Beitragssatzvorteile würden "nach und nach wieder verschwinden".
Nein. Experte Moog formuliert es so: "Wir haben über Jahrzehnte ein System fortgeführt, das gravierende Probleme aufweist - und diese lassen sich nicht mit einer einzelnen Maßnahme beheben." Auch die Wirtschaftsweisen hielten in ihrem Gutachten 2023 fest, dass die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung so "nicht gelöst" würden.
Quelle: epd
Rente, Gesundheit, Pflege: Die sozialen Sicherungssysteme sind überlastet, die Kosten steigen immer weiter. Statt konkreter Reformen wollen Union und SPD erst einmal Kommissionen einsetzen.27.04.2025 | 4:07 min
AfD-Parteichefin: "Mit eisernem Besen durch Ministerien gehen"
Weidel betonte im ZDF, dass neben neuen Regeln für die Rente auch ein Abbau der Zahl von Beamten nötig sei. "Wir müssen grundsätzlich mit der gesamten Bürokratie und mit der Beamtenschaft aufräumen", betonte sie.
Wir müssen wirklich mit einem eisernen Besen durch die Ministerien gehen und diesen gesamten Filz abbauen, der viel zu teuer geworden ist.
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Alice Weidel, AfD-Vorsitzende
Der Staatssektor habe keinerlei Wertschöpfung und werde alimentiert von Steuergeldern. "Dementsprechend muss mit Steuergeldern sparsam umgegangen werden und nicht irgendwelche Leute dort alimentiert werden, die keine Berufsausbildung haben, keine akademische Ausbildung", sagte Weidel.
"Pensionen kann man nicht einfach kassieren", sagt Jens Südekum zu den Plänen von Arbeitsministerin Bas.12.05.2025 | 4:23 min
Illegale Einwanderer haben keinen Rentenanspruch
Auf die Frage, wie die von der AfD geforderte Rentenhöhe von 70 Prozent des letzten Nettogehalts finanzierbar sei, wenn schon jetzt viel aus dem Staatshaushalt zugeschossen werden müsse, sagte Weidel: "Aus dem Staatshaushalt wird deshalb so viel zugebuttert, weil die Empfänger nicht alle einzahlen. Wir haben viele Menschen, die über die Grenzen illegal zu uns gekommen sind, die Ansprüche auf Sozialleistungen haben. Und dazu gehört eben auch die Rentenversicherung. Dadurch ist eine Schiefe entstanden."
Die AfD fordere Sach- statt Geldleistungen für Migranten, sagte Weidel. "Niemand sollte mehr Anspruch auf Geldleistung haben, der hier in dieses Land flüchtet." Weidel behauptete: Migranten, die nicht ins Rentensystem einzahlten, bekämen dennoch Rentenzahlungen und Bürgergeld. Das ist jedoch nicht richtig.
Es stimmt zwar: Asylbewerber in Deutschland bekommen Sozialleistungen, die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt sind. Nach dem Asylverfahren haben Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung bei Bedürftigkeit Anspruch auf Bürgergeld. Dass jedoch illegale Einwanderer in Deutschland Anspruch auf eine gesetzliche Rente hätten, ist falsch.
Rentenanspruch erst nach fünf Jahren Einzahlung
Ein Anspruch auf Rente entsteht erst, wenn man fünf Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden und Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Zudem muss das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter erreicht sein. Menschen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis können diese Bedingung nicht erfüllen.
Im Internet heißt es, ukrainische Geflüchtete könnten in Deutschland schon mit 57 in Rente. Das ist falsch. Tatsächlich plant die Regierung sogar deutliche soziale Einschränkungen.
von Oliver Klein
Faktencheck
Beim Rentenanspruch werden jedoch auch Versicherungszeiten berücksichtigt, die in anderen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erworben wurden. Außerdem gibt es unterschiedliche Sozialversicherungsabkommen mit mehreren Ländern. In der Vergangenheit gab es so viele Falschbehauptungen zu Ausländern, die Rente in Deutschland beziehen dürfen, dass sogar die Deutsche Rentenversicherung einen eigenen Faktencheck dazu veröffentlichte.