Neue Minister in der Merz-Regierung:Verspätete Vereidigung: Formsache oder Grundgesetzverstoß?
von Jan Henrich
Aus Kostengründen will die Bundesregierung die neuen Minister erst nach der Sommerpause im Bundestag vereidigen. Die Amtsgeschäfte sollen sie trotzdem schon übernehmen. Geht das?
Nach dem großen Pesonalumbau der CDU hagelt es Kritik aus den eigenen Reihen an der Personalführung des Partei-Chefs und Bundeskanzler Friedrich Merz.
28.07.2026 | 2:03 minEs gibt Gesetze, deren Formulierungen lassen einen gewissen Spielraum für Interpretationen. Artikel 64 des Grundgesetzes gehört nicht dazu. Minister leisten "bei" der Amtsübernahme ihren Eid vor dem Bundestag, heißt es dort. Nicht "danach", nicht "davor", sondern "bei", also in einem unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme ihrer Geschäfte als Bundesminister.
Dass die Bundesregierung nach der Kabinettsumbildung nun plant, die neuen Minister zwar diese Woche vom Bundespräsidenten ernennen zu lassen, die Vereidigung aber erst nach der Sommerpause durchzuführen, widerspricht damit dem vorgesehenen Ablauf im Grundgesetz. Ob die Verzögerung Folgen haben wird, ist aber eine andere Frage.
Durch den Rücktritt von Unionfraktionschef Spahn muss die Union auf mehreren Spitzenpositionen das Personal wechseln. Nun gibt Merz den neuen Verkehrsminister Steffen Bilger bekannt.
27.07.2026 | 3:14 minExperte: Trotz Verstoß seien Amtsgeschäfte wirksam
Denn die Verfassung selbst sieht keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Eidesleistung vor, so Staatsrechtler Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gegenüber ZDFheute. Damit seien auch die Amtsgeschäfte, die die neuen Minister in der Zwischenzeit tätigen, wirksam. Heißt: Der Zeitplan der Bundesregierung verstößt gegen die Verfassung, Konsequenzen sind aber unwahrscheinlich.
Eine Amtsführung eines Ministers vor der Vereidigung verstößt gegen Art. 64 Abs. 2 Grundgesetz.
Prof. Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Das Grundgesetz sieht neben der Eidespflicht vor, dass Minister auf "Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt" werden. Das soll nach dem Personalumbau der Merz-Regierung im Fall von Carsten Linnemann (CDU) und Steffen Bilger (CDU), die neu ins Kabinett rücken, nun geschehen. Auch die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll ihr neues Amt als Kanzleramtsministerin diese Woche schon aufnehmen.
Nach dem Rücktritt von Jens Spahn besetzt Bundeskanzler Merz mehrere Schlüsselposten neu. Nina Warken wird Kanzleramtschefin, Carsten Linnemann übernimmt das Gesundheitsministerium.
24.07.2026 | 2:02 minBundestag könnte rechtliche Schritte einleiten
Rein theoretisch könnte der Bundestag sich ans Bundesverfassungsgericht wenden, um den Verstoß gegen die Pflicht zur Eidesleistung feststellen zu lassen, sagt Wieland. Die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens seien allerdings sehr gering, schon aus praktischen Gründen.
Wenn der Bundestag dem Minister wegen der Sommerpause keine Gelegenheit zur Eidesleistung bei Amtsübernahme gibt, verhält er sich aber widersprüchlich.
Prof. Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Denn während der Sommerpause, die noch bis Anfang September dauert, findet nach aktuellem Stand keine Sitzung des Bundestags statt, in der eine Vereidigung hätte stattfinden können. Eine Sondersitzung ist derzeit nicht geplant.
Im Mai 2025 sah sich Carsten Linnemann gar nicht als Gesundheitsminister. Gut ein Jahr später soll er nun das Gesundheitsressort übernehmen. "Ich traue mir das zu", so Linnemann.
25.07.2026 | 0:42 minMerz will keine zusätzlichen Kosten verursachen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will keine solche Sitzung einberufen. Er will aus Kostengründen darauf verzichten, wie es heißt. Es sei für die deutsche Öffentlichkeit nicht verständlich, "wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten", sagte der Bundeskanzler nach Angaben der Presseagentur Reuters. Die rechtlichen Fragen habe die Bundesregierung geklärt.
Den zumindest symbolischen Makel eines naheliegenden Verstoßes gegen das Grundgesetz wird er aber vermutlich nicht ausräumen können.
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