Union diskutiert Leihmutterschaft-Verbot:Jens Spahn gibt CDU-Bezirksvorsitz im Münsterland ab
Nach seinem Rücktritt als Unionsfraktionschef kandidiert Jens Spahn im Münsterland nicht erneut. Die Union diskutiert derweil über strengere Regeln zur Leihmutterschaft.
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Nach dem Rücktritt von Jens Spahn ist die Debatte darüber nun neu entfacht.
22.07.2026 | 2:46 minNach seinem Rücktritt als Unionsfraktionsvorsitzender will Jens Spahn nun auch den Bezirksvorsitz der CDU im Münsterland abgeben. Er habe sich entschieden, nicht erneut für den Vorsitz zu kandidieren, sagte Spahn den "Westfälischen Nachrichten". Der Wahlparteitag findet am 15. September statt. Als Nachfolgerin wird die derzeitige NRW-Schulministerin Dorothee Feller gehandelt.
Im Juli hatte Spahn bekannt gegeben, gemeinsam mit seinem Ehemann mit Hilfe einer Leihmutter aus den USA Vater geworden zu sein. Zuvor hatte er sich öffentlich gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland positioniert. Nach massiver Kritik trat Spahn vor einem Monat als Fraktionsvorsitzender zurück.
Auch nach Spahns Rücktritt bleibt das Thema Leihmutterschaft vieldiskutiert und sorgte für Debatten.
21.07.2026 | 1:32 minRuf nach mehr Konsequenz und neuen Regeln
Derweil wird innerhalb der Union der Ruf nach einem Verbot von Leihmutterschafts-Arrangements im Ausland lauter. Der "verständliche Wunsch nach einem eigenen Kind" rechtfertige die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft nicht, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost". Bestehende Verbote müssten konsequenter durchgesetzt und weitere Regelungen geprüft werden.
Es ist schwer vermittelbar, dass die in Deutschland bewusst getroffene Wertentscheidung gegen die Leihmutterschaft durch die Wahl eines ausländischen Verfahrens faktisch umgangen werden kann.
Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion
Italien bestraft Leihmutterschaft auch im Ausland
Vor zwei Jahren hatte das italienische Parlament das Verbot von Leihmutterschaft erweitert. Seitdem machen sich italienische Staatsbürger, die sich an einer Leihmutterschaft beteiligen, auch dann strafbar, wenn sie die Tat in einem Land begehen, in dem Leihmutterschafts-Arrangements legal sind. In Italien können die Betreffenden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie mit Geldstrafen von bis zu einer Million Euro belangt werden.
Eine ähnliche Regelung wäre nach Worten des Juristen und Bundestagsabgeordneten Axel Müller (CDU) auch für Deutschland möglich: "Dazu müsste der Katalog der Straftaten, die darunterfallen, um den Tatbestand der Leihmutterschaft ergänzt werden", sagte der frühere Vorsitzende Richter am Landgericht Ravensburg der Zeitung. Indes komme das Parlament "nicht umhin, vorab eine ethische Grundsatzdebatte zum Thema Embryonenschutz und Leihmutterschaft zu führen".
"Wir sind erst am Anfang dieser sehr guten und sehr wichtigen Debatte", sagt Verfassungsrechtlerin Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Sie bezeichnet das Verbot der Leihmutterschaft als "Grundrechtseingriff".
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