Staatsanwaltschaft räumt Vorwürfe aus:Seniorenheim in Dessau: Vorwurf von Wahlbetrug entkräftet
von Nils Metzger
Behörden geben Entwarnung beim Verdachtsfall von Wahlbetrug in einer Seniorenresidenz in Dessau. Bei der Briefwahl einer 95-Jährigen habe es keine Manipulation gegeben.
Viel Zuspruch, kaum Kritik: Immer mehr Menschen wählen die AfD, obwohl diese vom Verfassungsschutz als in Teilen gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist.
30.08.2026 | 4:06 minVorwürfe von Wahlbetrug gegen Mitarbeiter einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau konnten am Freitag entkräftet werden. Zuvor hatte ein Angehöriger einer 95-jährigen Heimbewohnerin Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Im Raum stand der Vorwurf, dass Beschäftigte für die laut dem Angehörigen demente Seniorin per Briefwahl bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt abgestimmt hätten.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat ihre Ermittlungen nun eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf eine Manipulation der Briefwahl, wie die Behörde mitteilte. Bei den Ermittlern war zuvor eine Anzeige wegen des Verdachts der Wahlfälschung und der Verletzung des Briefgeheimnisses eingegangen.
Staatsanwaltschaft entkräftet Vorwürfe gegen Pflegeheim
Laut Staatsanwaltschaft hätten die Ermittlungen keine Hinweise auf eine Manipulation betreffend der Briefwahl der 95-Jährigen ergeben. Der Gesundheitszustand der Frau sei nicht so gewesen wie in der Anzeige angegeben. Auch bei 18 weiteren Bewohnern der Einrichtung, die per Brief wählten, habe sich kein entsprechender Verdacht ergeben.
Der Verdacht einer Vernichtung von Wahldokumenten in dem Seniorenheim habe ebenfalls nicht erhärtet werden können. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass im Wahlamt der Stadt eingegangene Wahlbriefe vorab geöffnet und Umschläge entnommen worden seien. Der Angehörige, der auch angab, gesetzlicher Bevollmächtigter der Seniorin zu sein, hatte zuvor gegenüber der "Ostdeutschen Allgemeine Zeitung" geäußert, dass Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung ihm mitgeteilt hätten, dass die Wahlunterlagen vernichtet worden seien.
Während sich die etablierten Parteien auf Social Media immer noch schwertun, hat die AfD dort überproportional viele Follower. Warum ist das so?
03.09.2026 | 10:12 minDie Polizei Dessau-Roßlau hatte ZDFheute am Donnerstag bestätigt, dass sie zu dem Fall Ermittlungen aufgenommen hatte. Die Stadtverwaltung wollte sich zunächst nicht zu Details äußern. Der Betreiber der Seniorenresidenz hatte auf eine Anfrage nicht reagiert.
AfD nutzte Verdachtsfall, um Zweifel an der Wahl zu schüren
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte die Manipulationsvorwürfe am Donnerstag in den sozialen Medien thematisiert und dort von "Wahlfälschung" gesprochen. Weiter sagte Siegmund: "Das ist jetzt ein riesengroßer Skandal. Wer weiß, für wie viele solcher Fälle es stellvertretend stehen könnte." Bereits in den vergangenen Wochen hatte die AfD ohne Belege zu nennen, vor Betrugsfällen in Alten- und Pflegeheimen gewarnt.
Die AfD schneidet bei der Briefwahl üblicherweise schlechter ab als bei der Abstimmung direkt in den Wahllokalen. Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl zu schüren, setzt sie daher auch als bewusste Strategie ein.
Bislang gab es nur vereinzelte Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Etwa wurden in Magdeburg und Halle versehentlich rund 1.500 Briefwahlunterlagen doppelt verschickt. Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte das nicht, die alten Wahlzettel wurden für ungültig erklärt.
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist ein Viertel der Wähler laut ZDF-Politbarometer noch unentschlossen. Die AfD liegt in der Umfrage bei 41 Prozent, die CDU folgt mit 23 Prozent.
04.09.2026 | 0:40 minLandeswahlleiterin: "Kein vollständiger Schutz gegen kriminelles Verhalten"
Die Landeswahlleiterin für Sachsen-Anhalt hatte ZDFheute am Donnerstag mitgeteilt, dass sie mit dem zuständigen Kreiswahlbüro Kontakt aufgenommen habe, um sich über den Vorgang zu informieren. Sie sei am Mittwoch durch die E-Mail eines AfD-Vertreters auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl in einem Pflegeheim aufmerksam gemacht worden.
Die Briefwahl wird als rechtlich umfassend geregelt und organisatorisch durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen geschützt angesehen.
Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt
Die Landeswahlleiterin erklärte weiter: "Gleichwohl kann das Wahlrecht keinen vollständigen Schutz gegen vorsätzliches kriminelles Verhalten einzelner Personen - soweit sich dieser Verdachtsfall bestätigen sollte - gewährleisten." Dieser Verdacht ist nun offiziell ausgeräumt worden.
Hinweis 04.09.2026: Die ursprüngliche Meldung vom 03.09.2026 wurde mit den neuen Informationen zum Ergebnis des Prüfverfahrens aktualisiert.
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