Jede Bewerbung - auch die eines AfD-Mitglieds - soll in Rheinland-Pfalz weiter einzeln geprüft werden.
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Gut eine Woche nach Bekanntwerden einer vermeintlichen AfD-Sperre für neue Beschäftigte des Landes relativiert Innenminister Michael Ebling (
SPD) das Vorhaben. Es sei in den vergangenen Tagen Unklarheit darüber entstanden, ob Parteimitglieder automatisch von einer Einstellung beim Land
Rheinland-Pfalz ausgeschlossen sind, räumte der Politiker am Mittwoch im
Deutschlandfunk ein.
Jede Bewerbung eines AfD-Mitglieds soll einzeln geprüft werden
Am Donnerstag hatte das Ministerium erklärt, "alle Bewerberinnen und Bewerber müssen erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren" angehörten. Auch die
AfD soll demnach auf dieser Extremisten-Liste geführt werden.
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Nun präzisierte Ebling im Interview: Jede Bewerbung müsse einzeln geprüft werden. "Das ist ein rechtsstaatlich hergebrachter Grundsatz." Menschen, die sich für den Staatsdienst bewerben, müssten jedoch mehr als "nur ein Lippenbekenntnis" zur Demokratie ablegen, so der Minister. Die AfD biete Anlässe, die Zweifel an der Zustimmung ihrer Mitglieder zur freiheitlichen Grundordnung begründeten. Es gelte, "sehr, sehr klarzumachen", dass dieser Zweifel ausgeräumt werden könne.
Bund und Länder wollen sich abstimmen
Künftig sei laut Ministerium für alle Bewerber bei der Einstellung etwa eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend. Die neue Vorschrift müsse noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Voraussichtlich in den nächsten Wochen werde sie in Kraft treten.
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Insgesamt wollen die Bundesländer mit Blick auf eine AfD-Mitgliedschaft von Beschäftigten im öffentlichen Dienst koordiniert vorgehen. Das sei zwischen Bund und Ländern verabredet, sagte der Bremer Senator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Ulrich Mäurer (SPD). Demnach wurde bei der letzten IMK vor wenigen Wochen die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vereinbart, die sich damit befassen soll, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen werden soll.
Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der IMK gesagt, die Arbeitsgruppe werde eingerichtet, für den Fall, dass die vom Verfassungsschutz vorgenommene, aber zunächst wieder auf Eis gelegte, Einstufung der AfD gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werde. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist eine entsprechende Klage der AfD gegen die Einstufung anhängig.
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Quelle: dpa, KNA