Pflegekräfte: Neues Gesetz verleiht ihnen mehr Befungnisse

Gesetz verabschiedet:Mehr Befugnisse für Pflegekräfte

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Weniger Papierkram, mehr Befugnisse für Fachkräfte: Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, das Bürokratie in der Pflege abbauen und den Pflegeberuf attraktiver machen soll.

Thüringen, Weimar: Altenpflegerin spricht mit einer Bewohnerin

Mehr Befugnisse: Das Gesetz soll Pflegefachkräfte stärken.

06.11.2025 | 75:42 min

Pflegekräfte in Deutschland erhalten künftig mehr medizinische Befugnisse. Das hat der Bundestag beschlossen. Das "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" sieht vor, dass Pflegefachkräfte bestimmte Tätigkeiten ausüben können, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen.

Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

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Gesetz verweist auf Versorgung bei Diabetes, Wunden und Demenz

Welche konkreten Aufgaben Pflegefachkräfte künftig in eigener Initiative übernehmen können, ist allerdings noch offen. Im Pflegeberufegesetz ist bislang festgelegt, dass ausgebildete Pflegefachkräfte "pflegerische Aufgaben" übernehmen. Dazu gehören etwa Hilfe beim Waschen und Essen, aber auch das Verabreichen von Medikamenten.

Künftig soll die "eigenverantwortliche Heilkundeausübung" hinzutreten. Im Gesetzestext wird insbesondere auf die Versorgung von Menschen mit Diabetes, chronischen Wunden oder Demenz verwiesen. Die Abgeordnete Claudia Moll von der SPD betonte:

Endlich dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können.

Claudia Moll, SPD-Abgeordnete

Es gehe um "kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten". Mit dem neuen Gesetz werde "den Menschen, die Tag und Nacht Verantwortung tragen, endlich der Rücken gestärkt", sagte die Abgeordnete der CDU, Anne Janssen.

Michaela Engelmeier

"Immer wieder Sparvorschläge bei Menschen zu machen, die sich nicht wehren können, das ist doch nicht gut", so Michaela Engelmeier, SPD, Sozialverband Deutschland, zur Pflegekosten-Diskussion.

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Leistungskatalog soll erarbeitet werden

In den nächsten Jahren sollen Kataloge von bislang ärztlichen Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich erbringen dürfen. Daran sollen unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Vereinigungen der Träger von Pflegeheimen mitwirken.

Laut Gesundheitsministerium werden die benötigten Fachkenntnisse bereits jetzt im Pflegestudium vermittelt, zum Teil auch in der dreijährigen Pflegefachausbildung. Zusätzlich soll es bundeseinheitliche Weiterbildungsmöglichkeiten geben.

Weitere Neuerungen bei der häuslichen Pflege

Das Gesetz sieht noch eine Reihe weiterer Neuerungen vor, unter anderem einen besseren Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen generell vereinfacht werden. Die Kommunen wiederum sollen bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen mehr Mitsprachemöglichkeiten bekommen.

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Sparpaket für gesetzlichen Krankenkassen

Zudem enthält das Gesetz einen Passus zu den Kinderkrankentagen. Derzeit können Eltern für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind unter zwölf Jahren für 15 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld beantragen, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage.

Diese Regelung soll nun auch im kommenden Jahr gelten. Kurzfristig wurde außerdem noch das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen im Umfang von zwei Milliarden Euro für 2026 in das Gesetz hineingenommen.

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Quelle: AFP, epd, KNA

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