Vorschlag des Gesundheitsministers:Weniger Kinderkrankentage? SPD kritisiert Linnemanns Pläne
Gesundheitsminister Linnemann rüttelt an den sogenannten Kinderkrankentagen. Die sollen auf zehn Tage pro Kind und Elternteil reduziert werden. Bei der SPD stößt das auf Kritik.
Wenn ein Kind krank ist, Eltern Kinderkrankentage nehmen. Künftig sollen es aber weniger Tage sein.
Quelle: imago images | Westend61Fünf Kinderkrankentage weniger - das hatte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vergangene Woche vorgeschlagen und ruft nun den Koalitionspartner SPD auf den Plan. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Jasmina Hostert, sagte der "Augsburger Allgemeinen": "Die SPD steht für eine familienfreundliche Politik, die Familien konkret unterstützt und ihnen die notwendige Zeit für ihre Kinder ermöglicht."
Genau das Gegenteil verfolge der Gesundheitsminister mit seinen Plänen zur Kürzung der Kinderkrankentage, so Hostert.
Aktuell können Eltern 15 Kinderkrankentage geltend machen
Linnemann hatte sich in der jüngsten Regierungsbefragung dagegen ausgesprochen, die bisherige Regelung zu verlängern. Sie gilt nur noch bis Ende des Jahres.
Wird die aktuelle Kinderkrankentage-Regelung verlängert? Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) spricht sich im Bundestag dafür aus, solche Corona-Sonderregeln zurückzunehmen.
23.09.2026 | 1:06 minWährend der Corona-Pandemie war die Zahl der Kinderkrankentage auf 20 verlängert, später dann auf 15 verkürzt worden. Nach Ende von Sonderregelungen war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden. Zuvor waren es zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gewesen.
Linnemann betonte, die Politik täte gut daran, dass Corona-Sonderregeln wieder zurückgenommen werden.
Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind 20 Tage im Jahr. Und das hatten wir auch in den ganzen Jahren vor Corona.
Carsten Linnemann, Bundesgesundheitsminister
Die AOK warnt vor dem geplanten Aus für die telefonische Krankschreibung. Gerade bei Infektionswellen könne sie Ansteckungen in Praxen vermeiden. Missbrauch gebe es laut AOK nicht.
24.08.2026 | 0:24 minSPD: Familien brauchen Entlastung
Die SPD kritisiert: Familien bräuchten Entlastung statt neuer Belastungen. Wer kranke Kinder versorgen müsse, benötige Zeit und Unterstützung, keine Kürzungen. Hostert sagte:
Bereits die Debatte über eine Krankmeldung ab dem ersten Tag hat Eltern unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht gestellt.
Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion
Die geplante Kürzung der Kinderkrankentage setze "diese falsche Logik nun fort", so Hostert. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte die mögliche Reduzierung von Kinderkrankentagen kritisiert. "Das geht gar nicht", sagte die SPD-Politikerin jüngst.
Eigentlich sollte die geplante Pflegereform am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Doch die SPD droht mit einer Blockade, sofern nicht nachgebessert wird. Die Verhandlungen laufen.
28.09.2026 | 1:53 minGrünen-Politiker: Linnemanns Argument "zynisch"
Kritik an Linnemanns Vorschlag kommt auch aus Reihen der Opposition. "Die Regelung von 15 Kinderkrankentagen wurde bewusst auch Jahre nach dem Ende der Corona-Pandemie weitergeführt, weil sie sich bewährt hat", sagte der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner zur "Augsburger Allgemeinen". Wagner weiter:
Das Argument, es handele sich nur um die Rückkehr zur alten Regelung, ist zynisch. Nur weil etwas früher schon schlecht war, ist das kein Grund, dorthin zurückzukehren.
Johannes Wagner, Bundestagsabgeordneter (Grüne)
Kinderkrankengeld: Anspruch nur für gesetzlich Versicherte
Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie laut Gesundheitsministerium einen Anspruch auf Freistellung. Die Regelung gilt für erkrankte Kinder unter zwölf Jahren. Maximal sind 15 Tage pro Jahr drin, bei Alleinerziehenden sind es 30 Arbeitstage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte, also wenn der Elternteil und das Kind in der gesetzlichen Krankenkasse sind. "Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld", schreibt das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite.
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