Linnemann: Kassen sollen über Beitragserhöhungen informieren

Rolle rückwärts bei Krankenkassen:Linnemann: Kassen sollen über Beitragsanhebung informieren

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Krankenkassen sollen die Versicherten bei Beitragserhöhungen wieder informieren. Bundesgesundheitsminister Linnemann will die erst kürzlich gestrichene Pflicht wieder einführen.

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will eine gerade gestrichene Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen im Kern wieder einführen. Der "Rheinischen Post" sagte er:

Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten.

Carsten Linnemann, Bundesgesundheitsminister

Und weiter: "Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich." Es gehe um das Vertrauen der Versicherten in die Kassen. Die Informationspflicht soll im Rahmen weiterer Änderungen im sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder eingeführt werden, erfuhr das Blatt im Ministerium.

Info-Pflicht wurde erst vor Kurzem abgeschafft

Die nun wieder zurückzudrehende Regelung hatte die schwarz-rote Koalition mit dem Sparpaket für die Gesundheitsausgaben beschlossen. Damit wurde die Pflicht für die gesetzlichen Kassen gestrichen, ihre Mitglieder mit individuellen Anschreiben aktiv darauf hinzuweisen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen.

Ein Hausarzt sitzt in einem Sprechzimmer seiner Hausarztpraxis an einem Schreibtisch und arbeitet am Computer.

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Begründet wurde dies mit Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Bisher mussten die Kassen Millionen Briefe drucken und verschicken, wofür nach Branchenschätzungen pro Schreiben zwischen ein und zwei Euro anfielen.

Verbraucherzentralen kritisierten die Streichung

Die Verbraucherzentralen kritisierten die Streichung der Info-Pflicht scharf und warnten, dass Versicherte Anhebungen zu spät bemerken könnten. Damit würde ein bestehendes Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. Es besagt, dass bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags die generelle Vorgabe entfällt, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt.

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GKV warnt vor zusätzlicher Bürokratie

Der GKV-Spitzenverband erachtet die Möglichkeit für den digitalen Weg bei der Information der Versicherten als essenziell. "Selbstverständlich ist es gut und richtig, dass die Krankenkassen ihre Versicherten informieren, wenn es zu einer Änderung des Beitragssatzes kommt", sagte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt der "Rheinischen Post". Und weiter:

Was wir allerdings nicht brauchen, sind bürokratische Vorgaben, die keinen echten Mehrwert stiften, sondern lediglich zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten führen.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband

Blatt hob hervor: "Für uns ist zentral, dass wir digitale Wege für die Information nutzen können."

Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Versicherten fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns.

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Über dieses Thema berichtete das ZDF in verschiedenen Sendungen, unter anderem etwa im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF am 03.09.2026 ab 5:30 Uhr.

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