Gesetzliche Krankenversicherung:Höhere Zusatzbeiträge: Lohnt ein Wechsel der Krankenkasse?
von Deborah Gettmann
Im August haben mehrere Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Versicherte haben in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Was vor einem Wechsel beachtet werden sollte.
Erhöhen gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge, gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das greift unabhängig von der sonst gültigen zwölfmonatigen Bindungsfrist.
19.08.2026 | 1:35 minWas ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen?
Wer gesetzlich versichert ist, zahlt jeden Monat Beiträge zur Krankenversicherung. Die setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich geregelt und für Versicherte aller Krankenkassen gleich hoch. "Den Zusatzbeitrag können Krankenkassen individuell festlegen", erklärt Juristin Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen.
Reichen Krankenkassen ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und sonstigen Einnahmen nicht aus, um ihre Kosten zu decken, können Kassen ihre Zusatzbeiträge einmal im Jahr anheben. Ihre Mitglieder müssen sie darüber nicht mehr individuell informieren. Die erfahren unter Umständen erst durch die Gehaltsabrechnung davon. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die im Juli 2026 in Kraft trat. Was bleibt, ist das vorgezogene Kündigungsrecht, das Versicherte im Falle einer Erhöhung nutzen können.
Bundestag und Bundesrat haben dem Sparparket für die gesetzliche Krankenversicherung zugestimmt. Auf Versicherte kommen zusätzliche Kosten und Einschnitte bei den Leistungen zu.
10.07.2026 | 2:04 minWas bedeutet eine Erhöhung für Versicherte?
Steigt der Zusatzbeitrag, wird die gesetzliche Krankenversicherung für Beschäftigte teurer.
Wenn die eigene Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, wirkt sich das direkt auf das Nettogehalt aus.
Silke Möhring, Bereichsleiterin Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale Hessen
Wie sich das im eigenen Portemonnaie bemerkbar mache, hänge vom Einkommen ab, erklärt Silke Möhring. Denn auch der Zusatzbeitrag wird prozentual erhoben. Das bedeutet, mit steigenden beitragspflichtigen Einnahmen steigt der zu zahlende Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812, 50 Euro.
Für gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner gilt, dass die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrages übernimmt, der auf die gesetzliche Rente anfällt. "Der Betrag, der am Ende mehr gezahlt werden muss, ist häufig gar nicht so hoch", beruhigt Silke Möhring.
Welche Rechte haben Versicherte?
"Bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht", klärt Silke Möhring auf. Das bedeutet, wer innerhalb dieses Zeitraums kündigt, kann zum übernächsten Monat zu einer günstigeren Versicherung wechseln, ohne die gesetzliche Bindungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten. "Wer also im August kündigt, bleibt bis zum 31. Oktober bei der alten Kasse und ist ab 1. November neu versichert", veranschaulicht Möhring.
"Dazu stelle ich einfach einen Antrag bei der neuen Krankenkasse", so die Verbraucherschützerin weiter. Die kündigt dann bei der bisherigen Kasse.
Wichtig ist, dass diese Meldung bis zum Ablauf der Sonderkündigungsfrist erfolgt. In der Regel wird auch der Arbeitgeber informiert. Beschäftigte sollten aber auch persönlich über den Wechsel aufklären, um Probleme bei der Gehaltsabrechnung zu vermeiden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu den Beschlüssen der Sparreform bei den gesetzlichen Krankenkassen bei "maybrit illner".
16.07.2026 | 2:28 minWas sollte vor einem Wechsel beachtet werden?
"Wer seine Kasse wechseln möchte, kann sich davor überlegen, ob es bei der aktuellen Versicherung Zuschüsse gibt, die die andere nicht hat", empfiehlt Silke Möhring. Beispiele wären Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseimpfungen. Einige Krankenkassen bieten auch Bonusprogramme an, die bei einer anderen Kasse wegfallen könnten.
Den Wechsel gründlich überlegen sollte, wer bei der heutigen Kasse bereits einen Antrag auf Leistungen wie beispielsweise Psychotherapie oder Reha gestellt hat. Denn selbst wenn der Antrag schon bewilligt wurde, kann es sein, dass die neue Kasse diesen noch einmal prüft und ablehnt. Das darf sie jedoch nur dann, wenn die Leistung noch nicht begonnen hat. Hat die alte Kasse bereits medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl gewährt, kann die neue Kasse diese nicht ablehnen. Aber sie kann entscheiden, dass das bisherige Modell ausgetauscht wird.
Wie können die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabilisiert werden? Großbritannien, Schweiz, Frankreich haben ganz verschiedene Ansätze für die Gesundheit.
31.03.2026 | 3:44 minMehr zum Thema Krankenversicherung
Haftung, Beruf und Krankheit:Diese Versicherungen brauchen junge Menschen wirklich
von Tim Morgensternmit Video1:51Reform der Sozialversicherungen:Wirtschaftsweise warnen vor explodierenden Beiträgen
mit Video2:49Krankenversicherung:Wirtschaftsweiser fordert: Beamte in gesetzliche Kasse
mit Video1:16Reform der Krankenkassen:Warken erwartet viele Wechsel in Privatversicherungen
mit Video3:52