Modellrechnungen für Versicherte:Was die Krankenkassen-Reform für Ihre Beiträge bedeutet
von Marie Ries
Der Bundestag hat die Krankenkassenreform verabschiedet. Wie sich diese auf die Versichertenbeiträge auswirken soll, zeigen Modellrechnungen für verschiedene Haushalte.
Durch die Reform der Krankenkassen sollen Besserverdienende und viele mitversicherte Eheleute künftig höhere Beiträge zahlen.
Quelle: iStock/Yuri ArcrucsDer Bundestag hat die Krankenkassenreform verabschiedet. Passiert das Gesetzespaket auch den Bundesrat, bedeutet das teils deutliche Änderungen für Beitragszahlende. Ob auch Sie betroffen sind, haben wir in mehreren Grafiken für Sie zusammengefasst.
So soll die Beitragsbemessungsgrenze nach der Reform steigen
Zunächst einmal sieht die Reform eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) um 300 Euro monatlich für 2027. Diese Grenze ist die maximale Einkommenshöhe, bis zu der Krankenkassenbeiträge gezahlt werden - das darüber liegende Gehalt wird für den Beitrag nicht mehr berücksichtigt.
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Gekoppelt an die Lohnentwicklung in Deutschland wird die Beitragsbemessungsgrenze auch regulär jährlich erhöht, bei den in der Reform vorgeschriebenen 300 Euro handelt es sich um eine zusätzliche Erhöhung.
Die kostenlose Mitversicherung von Kindern bleibt bestehen. Eingeschränkt werden soll sie aber bei Eheleuten. Ab 2028 fällt für viele Paare mit Einverdiener-Modell ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten an.
Im Bundestag wird trotz Eilanträgen der Opposition nun doch über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt. Auf die Beitragszahlenden kommen Einschnitte und höhere Kosten zu.
10.07.2026 | 2:29 minAusgenommen von dieser Regel sind Ehepartner*innen im Rentenalter, mit Pflegeverantwortung, Kindern mit Behinderung oder unter zwölf Jahren - statt wie ursprünglich vorgesehen nur bis sieben Jahren.
Modellrechnung: So wirkt sich die Reform auf verschiedene Haushalte aus
Die Wirkung der erhöhten Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragszuschlags für Mitversicherung durch Eheleute wirken sich je nach Haushalt jedoch unterschiedlich aus.
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Kinder sind nicht von der Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung betroffen: Sie sollen weiter beitragsfrei mitversichert bleiben.
Wer niemanden durch eine Ehe versichert und nicht mehr als die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze - also 5.812,50 Euro - verdient, muss 2027 und 2028 bei gleichbleibendem Zusatzbeitrag keine höheren Beiträge zahlen. Bei höheren Einkommen steigen die Beiträge.
Interaktive Tabelle: Suchen Sie nach Monatseinkommen
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Nach der Zustimmung des Bundestags befasst sich nun der Bundesrat mit der Reform. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hofft auf Verabschiedung der Reform noch am Freitag.
Redaktion: Kevin Schubert
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