Kindergeld bald ohne Antrag? Wie das funktionieren soll

FAQ

Vorschlag des Finanzministeriums:Kindergeld bald ohne Antrag? Wie das funktionieren soll

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Wer ein Kind bekommt, muss bisher mühsam Kindergeld beantragen. Das Finanzministerium plant nun eine Reform: Ab 2027 soll die Auszahlung für viele Familien automatisch erfolgen.

Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Vater hält während eines Infant Handling Kurses die Füße seines Kindes.

Die SPD plant eine antragslose Auszahlung des Kindergeldes. Voraussichtlich ab März 2027 soll die automatische Auszahlung zunächst für Neugeborene, deren Eltern schon ein Kind haben, starten.

19.02.2026 | 0:40 min

Obwohl fast jedes Kind Anspruch auf Kindergeld hat, muss die Leistung nach der Geburt aktiv beantragt werden. Das soll sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im nächsten Jahr ändern. Wie das funktionieren soll.

Was muss man bisher tun?

Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine Steuererklärung macht. 

Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden.

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Wie soll es künftig funktionieren?

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt.

Wenn beide Kontonummern vorliegen, zahlt die Familienkasse erstmal automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.

Ab wann gilt das neue Verfahren?

Noch ist das nur ein Vorschlag des Finanzministeriums. Als nächstes können sich die anderen Ministerien, Länder und Verbände dazu äußern, dann geht das Ganze in den Bundestag.

Das neue Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die schon ein älteres Kind haben. Das Kindergeld für das Neugeborene wird dann an die Person überwiesen, die auch vorher schon Kindergeld erhalten hat.

Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

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Müssen Eltern dann überhaupt nichts mehr tun?

Eltern, die bereits ein Kind haben und solche mit einfach zu bearbeitenden Standard-Fällen, sollten dann nichts mehr tun müssen. Übernimmt das Krankenhaus sogar die Anmeldung beim Standesamt, sollte alles automatisch anlaufen.

Für kompliziertere Fälle bleibt es beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt.

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Wer bekommt wie viel Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.

Quelle: dpa
Über das Thema berichtete die Sendung heute am 19.02.2026 ab 19:00 Uhr.

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