Heizungsgesetz: Kabinett einigt sich auf neue Regeln

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"Heizungsgesetz" passiert Kabinett:Was soll sich beim Heizen ändern?

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Das sogenannte Heizungsgesetz war das Streitthema der Ampel-Regierung. Nun soll es wieder überarbeitet werden. Das Kabinett hat dafür grünes Licht gegeben. Doch was steht drin?

Gebäudemodernisierungsgesetz: Statements von Reiche und Hubertz

Das Statement von Bundeswirtschaftsministerin Reiche und Bundesbauministerin Hubertz zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

13.05.2026 | 18:03 min

Das umstrittene Heizungsgesetz - offiziell Gebäudeenergiegesetz - soll bald Geschichte sein: Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem sich nun der Bundestag befasst.

Was aber soll sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändern? Was bleibt? Und wie kommen die Neuerungen an? Wichtige Fragen und Antworten.

Was sind die Ziele der Koalition?

"Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte", heißt es im Gesetzentwurf. Manch eine Regelung des bestehenden Gesetzes habe sich als zu komplex und wenig praktikabel erwiesen.

Die Bundesregierung schaffe Investitions- und Planungssicherheit und ermögliche Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in Berlin.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte, das Kapitel des alten Heizungsgesetzes werde abgeschlossen. Es habe viele Menschen verunsichert. Hubertz hatte das bestehende Gesetz in der Ampel-Regierung federführend mitverhandelt.

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Welche Regelungen fallen im Heizungsgesetz weg?

Der Kern des bestehenden und vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebenen Gesetzes soll wegfallen: der Paragraf 71 mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage". Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen.

Vor allem am Paragrafen 71 entzündete sich die Kritik, weil viele Regelungen als kleinteilig und komplex empfunden wurden. Habecks Nachfolgerin Reiche sah einen "Zwang zur Wärmepumpe". Wegfallen soll auch der geltende Paragraf 72, der schon vor der Ampel galt. Konkret geht es um eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten Heizkesseln.

Reiche sagte auch, dass "der erzwungene Heizungsaustausch (...) entfällt". Allerdings sah auch das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung keine Pflicht vor, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Bestehende Heizungen dürfen bereits laut altem Heizungsgesetz weiter betrieben und auch repariert werden.

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Was sind Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs?

Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. "Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei", heißt es im Gesetzentwurf.

Geplant ist eine "Bio-Treppe":

  • Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden
  • Ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent
  • Ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent
  • Ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Diese soll 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.

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Wie werden die neuen Regeln begründet?

Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Die Preise dafür würden fallen, weil im Markt mehr nachgefragt werde. Bisher gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen. Es gebe aber nun Alternativen zur Wärmepumpe, weil die 65-Prozent-Regel wegfalle.

Im Neubau werde die Wärmepumpe das Mittel der Wahl bleiben, sagte Reiche. Hubertz sagte, für Neubauten solle ab 2030 das Prinzip eines "Nullemissions-Gebäudes" gelten. Auf Grundlage dieser Regelung sei es faktisch nicht mehr möglich, eine Gas- oder Ölheizung, die primär mit fossilen Kraftstoffen betrieben werde, einzubauen.

Reiche sagte, in bestehenden Gebäuden biete sich eine Wärmepumpe nicht immer an - weil eine Wärmepumpe zu teuer oder die Gebäudehülle noch nicht saniert sei. Hier ermögliche die Bundesregierung den Einbau einer "effizienten" Gastherme kombiniert mit einem biogenen Anteil.

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Wie sieht es mit Klimazielen aus?

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften - die EU hat das Ziel 2050. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden - zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.

Die Anforderungen beim Klimaschutz blieben bestehen, sagte Hubertz. Vorgesehen ist, dass die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt 2030 die Klimawirkung des Gesetzes prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen machen.

Umweltverbände und die Grünen warnen dagegen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Das Gesetz kippe das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 und untergrabe damit das Klimaziel 2045, sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner.

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierte, die EU-Gebäuderichtlinie gebe vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten Gebäudebestand 2050 zu 100 Prozent klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die "Bio-Treppe" sehe bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Das sei nicht ambitioniert genug.

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, nannte die Reform mit Blick auf die Energiekrise klimapolitisch katastrophal. "Damit werden Haushalte den unkontrollierten Preisschocks von Öl und Gas weiter ausgesetzt."

Was kommt auf Mieter und Vermieter zu?

Die schwarz-rote Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Der Mieterbund begrüßte die Pläne der Koalition. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: "Wenn Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, werden sie sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen. Denn Heizen darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden."

Viele Verbände warnen vor einer "Kostenfalle" bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Und: Biogase verteuerten die Heizkosten.

Laut Vergleichsportal Verivox sind Gastarife mit mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen aktuell im Durchschnitt rund 1,05 Cent die Kilowattstunde teurer als herkömmliches Gas.

Was sagt die Wirtschaft?

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach von einem wichtigen Schritt, "um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen". Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor, erklärte BDI-Experte Carsten Rolle.

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Quelle: dpa
Über das Thema berichtete phoenix am 13.05.2026 um 13:17 Uhr im Beitrag "Gebäudemodernisierungsgesetz: Statements von Reiche und Hubertz".

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