Wird das "Heizungsgesetz" für Betriebe zur Kostenfalle?

Gewerbemieter werden nicht geschützt:Wird das "Heizungsgesetz" für Betriebe zur Kostenfalle?

Johannes Lieber

von Johannes Lieber

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Morgen wird im Bundestag über die Neufassung des "Heizungsgesetzes" beraten. Mieter sollten vor steigenden Kosten eigentlich geschützt werden. Doch das soll nicht für alle gelten.

Das Heizungsgesetz soll überarbeitet werden

Einst war das sogenannte Heizungsgesetz der Zankapfel der Koalition. Nun soll es überarbeitet werden und zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen. Was ändert sich?

13.05.2026 | 2:46 min

Lange wurde hinter den Kulissen zwischen Union und SPD um das Gebäudemodernisierungsgesetz gerungen. Mit dem Nachfolger des in der CDU so verhassten "Heizungsgesetzes" sollen in Zukunft in allen Gebäuden auch Öl- und Gasheizungen verbaut werden dürfen, solange sie mit einem Anteil an klimaneutralen Brennstoffen laufen.

Gewerbliche Mieter von Schutz ausgenommen

Ein Knackpunkt in den Verhandlungen der Regierung: Wie werden Mieter vor möglichen Kostensteigerungen geschützt? Schließlich entscheidet der Eigentümer, welche Art von Heizung er verbaut, während der Mieter in der Regel die Betriebskosten zahlt.

Wenn Vermieter eine fossile Heizung einbauen, dann trifft das die Mieterinnen und Mieter eben auch. Deshalb kann es nicht sein, dass sie alleine die wirtschaftlichen Folgen tragen.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin

Am Ende einigten sich Schwarz-Rot darauf, dass Vermieter, die sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheiden, einen Teil der Heizkosten übernehmen müssen. Das gilt allerdings laut dem Gesetz nur für "Wohnraummietverhältnisse".

Auf die Betreiber kleiner Geschäfte oder Unternehmen dürften die Vermieter die gesamten Betriebskosten weiterhin umlegen. Je nachdem, wie sich der Gaspreis und der CO2-Preis in Zukunft entwickelt, kann das im Vergleich zu einer Wärmepumpe enorm teuer werden.

Bundeswirtschaftsministerin sprach bei der Einigung vom "letzten Puzzlestück" zur Reform des Heizungsgesetzes.

Die Bundesregierung hat sich bei der Reform des Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt.

30.04.2026 | 1:35 min

Normenkontrollrat: Eines der "handwerklich schwächsten" Vorhaben

Kurz nach der Einigung von Union und SPD meldete auch der Normenkontrollrat (NKR) erhebliche Bedenken am neuen Gesetz an. Dieses Gremium überprüft neue Gesetze auf ihre Kosten und Praxistauglichkeit.

Das Urteil: Es sei eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden", sagte NKR-Chef Lutz Goebel der "Bild"-Zeitung.

Auch er bemängelte die geplante Aufteilung der Heizkosten. Die würde zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten verursachen und sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar, so Goebel.

Tenhagen: „Folgekosten unklar“

„Es ist günstiger, auf eine Wärmepumpe zu setzen.“ Mit einer Gasheizung werde es für Mieter und Vermieter teurer, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, zum Heizungsgesetz.

15.05.2026 | 6:40 min

Gesetz soll schnell beschlossen werden

Ob die Kostenbremse in den Beratungen im Bundestag auch auf gewerbliche Mieter ausgeweitet wird, ist aktuell noch nicht abzusehen. Nach dem Willen der Regierung sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden, die im Juli beginnt.

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Über das Thema berichteten am 13.05.2026 mehrere Sendungen, darunter das heute journal ab 21:45 Uhr im Beitrag "Kabinett nickt neues Heizungsgesetz ab".

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